Grundsätze für die Arbeit des Sächsischen Erzieherverbandes (SEV)
Der Sächsische Erzieherverband ist ein Fachverband des Sächsischen Lehrerverbandes und besteht aus allen Mitgliedern, die im Erziehungs- und Sozialdienst in Sachsen tätig sind.
Der Sächsische Erzieherverband erfüllt die in der Satzung des SLV gestellten Aufgaben im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst. Dabei wirkt er eng mit den Leitungsgremien des SLV zusammen.
Der Sächsische Erzieherverband setzt sich folgende Schwerpunkte seiner Arbeit:
- Erhöhung der Wertschätzung und der gesellschaftlichen Anerkennung der Berufsgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst
- Tarifentwicklung zur fortschreitenden Erhöhung der Einkommen der Beschäftigten
- Verbesserung der Personalausstattung in den Kitas
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit mit den Kindern
- Vor- und Nachbereitungszeit zur Sicherung der Bildung, Erziehung und Betreuung nach dem Sächsischen Bildungsplan
- Hochwertige und praxisbezogene Ausbildung des Berufsnachwuchses
- Fort- und Weiterbildungsangebote in hoher Qualität
- Zeit- und inhaltsgleiche Umsetzung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst im Bereich freier Träger
- Vertretung der Interessen der Beschäftigten durch Personalräte und Betriebsräte
Der Sächsische Erzieherverband ist mit eigenen Beiträgen in der Neuen Sächsischen Lehrerzeitung vertreten und gibt mehrmals im Jahr die S&E Information heraus.
Der Sächsische Erzieherverband wird vom Vorstand geleitet.
Der Vorstand des Sächsischen Erzieherverbandes besteht aus:
- dem/der Vorsitzende(n) des Sächsischen Erzieherverbandes
- dem/der stellvertretenden Vorsitzende(n) des Sächsischen Erzieherverbandes
- dem/der Referent(in) für den Sozial- und Erziehungsdienst
und bis zu acht weiteren Mitgliedern.
Der/die Vorstandsvorsitzende des Sächsischen Erzieherverbandes gehört gemäß Satzung dem Geschäftsführenden Vorstand des SLV an.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Sächsischen Erzieherverbandes zwischen den Landesdelegiertenkongressen des SLV. Er vertritt die Interessen der Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes bei Behörden, Organisationen und Verbänden gemäß der Satzung des SLV. Werden dabei die Interessen anderer Fachverbände berührt, so ist dazu mindestens ein weiteres Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes des SLV mit einzubeziehen.
Der Vorstand tritt mindestens viermal jährlich zusammen. Er wird von der/dem Vorsitzenden einberufen, die/der die Sitzung leitet.
Eine Mitgliederversammlung für alle Mitglieder des SEV mit Wahl des Vorstandes wird alle vier Jahre vor dem Landesdelegiertenkongress des SLV durchgeführt. Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung beschließt der Vorstand des Sächsischen Erzieherverbandes. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder oder der Vorstand des Sächsischen Erzieherverbandes dies verlangen.