Die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst im öffentlichen Dienst fanden bereits im Frühjahr 2022 statt. Neben einer finanziellen Aufwertung der Berufe wurden auch Entlastungsmöglichkeiten durch Regenerations- und Umwandlungstage vereinbart. Zudem einigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, die Stufenlaufzeiten für Beschäftigte in Kindertagesstätten langfristig an die allgemeinen Laufzeiten des TVöD anzupassen.
Seit dem 1. Oktober 2024 erfolgt nun schrittweise eine vollständige Angleichung der Stufen und Stufenlaufzeiten an den TVöD. Darüber hinaus wurden Anrechnungsregelungen zum Stichtagszeitpunkt vereinbart, so dass viele Kolleginnen und Kollegen bereits zum 1. Oktober 2024 in die nächste Erfahrungsstufe aufsteigen können. Die Anpassung sollte automatisch erfolgen, ohne Antragstellung.
Auszug aus dem Einigungspapier vom 18. Mai 2022:
- Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 2 eine Stufenlaufzeit von mehr als zwei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 3 zugeordnet. Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 3 eine Stufenlaufzeit von mehr als drei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 4 zugeordnet. Die Stufenlaufzeit beginnt in dieser Stufe neu zu laufen.
- Beschäftigte in der Entgeltgruppe S 4 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 3 und Beschäftigte in der Entgeltgruppe S 8b bei Tätigkeiten in der Fallgruppe 3, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 4 eine Stufenlaufzeit von mehr als vier Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 5 zugeordnet. Die Stufenlaufzeit beginnt in dieser Stufe neu zu laufen.
- Beschäftigte in der Entgeltgruppe S 8b bei Tätigkeiten der Fallgruppen 1 oder 2, die am 1. Oktober 2024 in der Stufe 4 eine Stufenlaufzeit von mehr als vier Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 5 zugeordnet; die Stufenlaufzeit beginnt in dieser Stufe neu zu laufen. Beschäftigte in der Entgeltgruppe S 8b bei Tätigkeiten der Fallgruppen 1 oder 2, die am 1. Oktober 2024 in der Stufe 5 eine Stufenlaufzeit von mehr als fünf Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 6 zugeordnet; die Stufenlaufzeit beginnt in dieser Stufe neu zu laufen.
Hinweis zur Bezügemitteilung: Ihre Bezügemitteilung im Oktober 2024 könnte einen Stufenaufstieg enthalten. Bitte überprüfen Sie diese sorgfältig. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen die Personalstellen oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des SLV gerne zur Verfügung.
Wichtig: Sollte die Anpassung nicht korrekt vorgenommen worden sein, haben Sie ab Fälligkeit der Vergütung nur sechs Monate Zeit, dies schriftlich geltend zu machen. Für die Vergütung aus Oktober 2024 endet diese Frist am 30. April 2025. Eine solche Geltendmachung muss immer schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden.