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Bildungsstärkungsgesetz zur Anhörung im Landtag

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Das Sächsische Kabinett hat am 11. August den Gesetzentwurf des Bildungsstärkungsgesetzes zur Anhörung im Landtag freigegeben. Mit diesem Gesetzentwurf sollen Änderungen im Gesetz über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) und in der Erzieherausbildungszuweisungsverordnung (EAZuwVO) erfolgen. Neben einem landesweiten Fachkräftemonitoring für die frühkindliche Bildung sind ein Ausbau der Assistenzstellen in Kita- und Horteinrichtungen sowie die Schulgeldfreiheit in der Erzieherausbildung geplant. Der Sächsische Erzieherverband hatte im Juli eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bildungsstärkungsgesetzes abgegeben.

Fachkräftemonitoring für die Kindertagesbetreuung

Durch die Änderung des sächsischen Kita-Gesetzes wird ein langfristiges Berichtswesen (Monitoring) etabliert werden, das als Teil eines landesweiten Fachkräftemonitorings dem Ziel dient, eine „Fachkräftestrategie frühkindliche Bildung 2030“ zu entwickeln.

Das Ansinnen, langfristig eine bedarfsgerechte Personalplanung für den Bereich der Kinderbetreuung schaffen zu wollen, ist aus Sicht des Sächsischen Erzieherverbandes uneingeschränkt zu unterstützen. Es bleibt jedoch zu prüfen, ob der durch die zusätzlichen Erhebungspflichten entstehende Mehraufwand für die Einrichtungsleitungen wirklich gering bleibt. Die bisher bestehenden Meldepflichten beanspruchen bereits jetzt bei vielen Einrichtungsleitungen mehr Zeit, da die Arbeit an der Dokumentation oftmals von parallelen Einsätzen in der Gruppe unterbrochen wird, insbesondere wenn Personalmangel herrscht.

Für die Einrichtungsleitungen wird es zudem eine große Herausforderung, eine Prognose für die nächsten fünf Jahre aufzustellen. Besonders Beschäftigungsverbote, welche kurzfristig eintreten können, sind hierbei schwer einzuplanen. Besser wäre eine Erfassung des derzeitigen IST-Standes und des wirklich planbaren Personalabgangs durch die Altersrente.

Geplanter Ausbau der Assistenzstellen in Kitas und Horteinrichtungen

Weiterhin soll laut Gesetzentwurf die Flexibilität des Personaleinsatzes in Kindergärten und Horten erhöht werden, indem die bereits geltende Regelung zum Personaleinsatz von Assistenzkräften in Kinderkrippen auf die Kindergärten und Horteinrichtungen erweitert wird.

Der SEV warnt davor, dass ein verstärkter Einsatz von Assistenzkräften in Kita- und Horteinrichtungen die Qualität der Betreuung hinsichtlich des Bildungsauftrags der Kinderbetreuungseinrichtungen mildert. Wenn bis zu 20 Prozent des Personals von weniger qualifizierten Assistenzkräften erfüllt werden können, verzerrt dies den Personalschlüssel. Besser wäre es gewesen die Assistenzkräfte als Zusatz zu rechnen, außerhalb des Betreuungsschlüssels. Die Assistenzkräfte werden auch auf die Hilfe der ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher angewiesen sein, wodurch ein Mehraufwand für diese entsteht und das Arbeitsvermögen für die Tätigkeit mit den Kindern geschmälert wird.

Erzieherausbildung wird schulgeldfrei

Durch die Änderung der Erzieherausbildungszuweisungsverordnung soll jedem freien Träger von Fachschulen, die zum Erzieher ausbilden, eine monatliche Zuweisung von 100 Euro je Fachschüler gewährt werden, sofern der freie Schulträger ganz auf die Erhebung von Schulgeld für diesen Bildungsgang verzichtet. Dies ist eine Maßnahme, um die Ausbildung attraktiver zu machen und damit das Fachkräfteangebot auch künftig zu sichern.

Die Schulgeldfreiheit kann laut SEV die Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher an den freien Schulen sehr viel attraktiver machen und ist daher ein wichtiger Schritt. Jedoch warnt der SEV davor, die finanzielle Entlastung als alleinige Aufwertung der Erzieherausbildung zu betrachten. Weitere Maßnahmen wie die von der Regierungskoalition versprochene Reform der Erzieherausbildung müssen folgen.

Die vollständige Stellungnahme des SLV zum Bildungsstärkungsgesetz lesen Sie in der →Ausgabe vier der Neuen Sächsischen Lehrerzeitung.