Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 6. Mai 2026 bekannt gegeben, dass Bund und Länder gemeinsam ein milliardenschweres Investitionsprogramm für die Kitas beschlossen haben. Eine neue Verwaltungsvereinbarung – rückwirkend geltend ab 1. Januar 2026 – soll die Grundlage für Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Kitas bieten.
Derzeit liegt die final ausgehandelte Fassung der Verwaltungsvereinbarung den Bundesländern zur Unterzeichnung vor. Für die Jahre 2026 bis 2029 werden insgesamt rund vier Milliarden Euro für die Bundesländer aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereitgestellt. Der Freistaat Sachsen wird nach Unterzeichnung der Vereinbarung eine entsprechende Förderrichtlinie aufsetzen, in der geregelt ist, wie die Gelder beantragt und bewilligt werden können.
Ausbau und Erhalt von Kitas
Die Fördermittel können für Neubau, Ausbau, Umbau, Sanierung und moderne Ausstattung von Kindertageseinrichtungen beantragt werden. Dazu zählen auch Investitionen in die digitale Infrastruktur sowie notwendige energetische Maßnahmen. Der Bund will damit den Ausbau und den langfristigen Erhalt der Betreuungseinrichtungen unterstützen. Vorrangig profitieren sollen finanzschwache Kommunen und Träger mit besonderem Unterstützungsbedarf.
In Sachsen zeigt sich derzeit jedoch ein anderes Problem: Es gibt ausreichend Betreuungsplätze, doch vielerorts fehlen die Kinder. Ursache dafür sind die seit mehreren Jahren sinkenden Geburtenzahlen. Aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen werden deshalb Öffnungszeiten reduziert sowie Einrichtungen regional zusammengelegt oder sogar vollständig geschlossen. Dadurch könnten Betreuungsangebote vor Ort dauerhaft verloren gehen. Das hätte langfristige Folgen für die Attraktivität ganzer Regionen.
Förderrichtlinie zügig auf den Weg bringen
Der Sächsische Erzieherverband erwartet vom Freistaat Sachsen, die entsprechende Förderrichtlinie schnell zu erarbeiten, damit Kommunen und Träger die Mittel zeitnah beantragen können. Ziel muss es sein, die Einrichtungen auch künftig flächendeckend zu erhalten.
Neben einer verlässlichen Finanzierung des laufenden Betriebs sind in Sachsen vor allem Änderungen im Sächsischen Kitagesetz dringend erforderlich. Das betrifft sowohl die Finanzierung der Betreuungsplätze als auch den Betreuungsschlüssel. Dafür trägt der Freistaat Sachsen die Verantwortung. Bereits 2024 hatten die Gewerkschaften ein Kita-Moratorium gefordert, um den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Bis heute blieb eine Umsetzung jedoch aus.
Der SEV hat wiederholt darauf hingewiesen, dass eine Anpassung des Betreuungsschlüssels gerade jetzt personell möglich wäre, weil die Kinderzahlen sinken. Dafür müssten allerdings dauerhaft zusätzliche Mittel im Landeshaushalt bereitgestellt werden. Bleibt eine Verbesserung des Schlüssels aus, droht Sachsen dauerhaft viele gut qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher zu verlieren.

