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Bundesförderung für die frühkindliche Bildung in Sachsen bis 2022 sicher, weitere Förderung in Aussicht

Foto: M. Rosenblatt

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Kultusminister Christian Piwarz haben am 13.06.2019 den Bund-Länder-Vertrag zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Sachsen in der Sächsischen Staatskanzlei in Dresden unterzeichnet.

In den Jahren 2019 bis 2022 unterstützt der Bund den Freistaat mit 269 Millionen Euro für die Förderung der Kindertagesbetreuung. Eine weitere Förderung nach 2022 stellte die Bundesfamilienministerin in ihrer Rede zur Vertragsunterzeichnung gestern in Aussicht. Es ist der fünfte Vertrag zwischen dem Bund und einem Bundesland zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes.

Ministerin Giffey:

„Es freut mich sehr, dass Sachsen die bislang konkret für 2019 und 2020 geplanten Mittel vollständig in die Verbesserung der Qualität investieren wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, um allen Kindern die beste Bildung von Anfang an zu ermöglichen. Auch die weitere Planung für die Jahre bis 2022 wird den Kindern in Sachsen zu Gute kommen. Das Gute-KiTa-Gesetz entfaltet Wirkung! Die Verhandlungen mit den Bundesländern entwickeln sich insgesamt positiv. Bis zum Herbst sollen alle Verträge geschlossen sein, ich erwarte ein gutes, ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionen in Qualität und Gebührenentlastung. Im Mittelpunkt steht dabei immer beste Bildung und die Teilhabe aller Kinder für mehr Chancengerechtigkeit, aber auch für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Weiterhin verwies die Ministerin auf die gesetzliche Verankerung der Bundesförderung der Länder bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung über 2022 hinaus. Dies sei nötig, um Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.

„Wir stecken das Geld in die Qualität der Kinderbetreuung. So wollen es auch die Eltern und Erzieher, die wir mit einer Umfrage an der Entscheidung beteiligt haben“, erklärte Kultusminister Piwarz. Ganz konkret stehen seit dem 1. Juni 2019 für die pädagogischen Fachkräfte Vor- und Nachbereitungszeiten zur Verfügung. Damit werden wichtige pädagogische Aufgaben der Erzieher, die über den direkten Kontakt zum Kind hinausgehen, zusätzlich bei der Personalbemessung mit berücksichtigt. Die Regelungen dazu sind im Gesetz verankert. „Wir geben den Erziehern mehr Zeit, um die Arbeit mit den Kindern vorzubereiten. Das Geld kommt also direkt unseren Kindern und Fachkräften zu Gute“, stellte Piwarz klar. Der Minister verwies zudem darauf, dass in Sachsen auch die Kinder, die von Kindertagespflegepersonen betreut werden, in den Genuss dieser Verbesserungen kommen.

Durch die Bundesförderung und die Landesmittel ist die Finanzierung der mittelbaren pädagogischen Tätigkeiten abgesichert. In den Jahren 2019 und 2020 werden den Kommunen rund 97 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel (Bund: 73 Millionen Euro und Land: 24 Millionen Euro) zur Finanzierung der Vor- und Nachbereitungszeit bereitgestellt. Über die Verwendung der Mittel in den Jahren 2021 und 2022 (je 98 Millionen Euro vom Bund) wird im nächsten Doppelhaushalt entschieden.

Der SEV setzte sich mit den alarmierenden Ergebnissen seiner Umfrage zur tatsächlichen Inanspruchnahme von Vor- und Nachbereitungszeiten im Frühjahr 2017 konsequent für verbindliche und finanzierte Vor- und Nachbereitungszeiten ein. Die Landesregierung fasste den Beschluss zur Finanzierung schon im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt Ende vorigen Jahres und ebnete damit den Weg für eine schnelle Umsetzung. Mit der Inkraftsetzung des geänderten Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen haben alle pädagogischen Fachkräfte in den sächsischen Kindertageseinrichtungen seit diesem Monat einen Anspruch auf Arbeitszeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten. Das ist ein wirksamer Schritt in die richtige Richtung, weitere müssen folgen. Um Fachkräfte zu binden, setzt sich der SEV in den aktuellen Debatten für Maßnahmen zur Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation und zur angemessenen Erledigung der mittelbaren pädagogischen Tätigkeiten weiterhin ein. Um Fachkräfte zu gewinnen, müssen aus Sicht des SEV die Ausbildungsbedingungen für die zukünftigen Erzieher, die Abschaffung des Schulgeldes und die Anrechnung der berufsbegleitend Auszubildenden auf den Prüfstand gestellt werden. Dafür sind die mit der gestrigen Vertragsunterzeichnung fest zu planenden Mittel für 2021 und 2022 und die in Aussicht gestellten Mittel ab 2023 vorrangig zu nutzen.

Zum Weiterlesen:

Das Gute-Kita-Gesetz in Sachsen

Mit den Mitteln des „Gute-KiTa-Gesetzes“ – rund 269 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – will Sachsen in den Jahren 2019/2020 folgende Maßnahmen umsetzen:

  1. Guter Betreuungsschlüssel: Pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen soll ab einem Beschäftigungsumfang von 22 Stunden in der Woche mindestens eine Stunde für mittelbare pädagogische Tätigkeiten zur Verfügung stehen, ab einem Beschäftigungsumfang von 34 Stunden je Woche mindestens zwei Stunden. Damit wird sich landesweit der Personalumfang der Kitas um rund 1.365 Vollzeitkräfte erhöhen. Aber auch durch eine Aufstockung der Arbeitszeit bereits beschäftigter Fachkräfte können die Träger die Vor- und Nachbereitungszeit umsetzen. In den fast 3.000 sächsischen Kitas (Krippe, Kindergarten, Hort) sind rund 80 Prozent der Fachkräfte in Teilzeit beschäftigt. Im Sommer 2019 beenden ca. 2.200 Erzieher ihre Ausbildung:Zur Vor- und Nachbereitungszeit gehört z. B. die Planung der individuellen Förderung der Kinder, Planung und Durchführung der Entwicklungsgespräche mit den Eltern, Teamberatungen, Dokumentation der Bildungs- und Entwicklungsprozesse der Kinder. 
  2. Starke Kindertagespflege: Auch in der Kindertagespflege fallen mittelbare pädagogische Tätigkeiten, wie in Kindertageseinrichtungen, an. Zusätzlich ist für Vernetzung mit anderen Kindertagespflegepersonen ein höherer Aufwand erforderlich. Hinzu kommen betriebswirtschaftliche und organisatorische Tätigkeiten. Daher sollen auch Kindertagespflegepersonen je aufgenommenes Kind eine halbe Stunde wöchentlich für mittelbare pädagogische Tätigkeit finanziert werden.Alle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz fließen zu 100 Prozent in die Qualität der  Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege. Ausgezahlt werden die zusätzlichen Bundes- und Landesmittel über eine Erhöhung des Landeszuschusses je Kind an die Gemeinden. Bundesmittel:
    • 2019: 24,2 Millionen Euro
    • 2020: 48,8 Millionen Euro
    • 2021: 98 Millionen Euro
    • 2022: 98 Millionen Euro

Landesmittel:

    • 2019: 11,2 Millionen Euro
    • 2020: 13,0 Millionen Euro
    • 2021/2022: Umfang und Einsatz wird im nächsten Doppelhaushalt entschieden
Das Gute-Kita-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche zehn Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

(Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/gute-kita-vertrag-unterzeichnet–269-millionen-euro-fuer-foerderung-von-kindern-in-sachsen/136618)