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Einigung nach langem Tarifstreit

Die Verhandlungsführer nach Abschluss der Tarifverhandlungen am 22. April 2023 in Potsdam; ©Friedhelm Windmüller

Nach einer weiteren zähen Verhandlungsrunde in Potsdam konnte am späten Abend des 22. April 2023 eine Tarifeinigung für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen erzielt werden.

Nach Ansicht von Ulrich Silberbach, dbb Bundesvorsitzender und Verhandlungsführer für die Gewerkschaften, könne sich das Ergebnis durchaus sehen lassen: „3.000 Euro Inflationsausgleich und mindestens 340 Euro tabellenwirksame Erhöhung für jede und jeden. Angesichts der Finanzschwäche vieler Kommunen ist das eine echte Hausnummer. Prozentual liegen allein die Tabellenerhöhungen – je nach Entgeltgruppen – damit zwischen 8 und 16 Prozent.“

Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung:

  • ein steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab Juni 2023)
  • ab dem 1. März 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird).
  • Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum gleichen Zeitpunkt um 150 Euro erhöht.
  • Vertragslaufzeit: 24 Monate

„Wir haben viel investiert am Verhandlungstisch und auf der Straße. Und wir sind nach dem Scheitern der Verhandlungen Ende März mit der Vorbereitung der Urabstimmung und Vollstreik zweigleisig gefahren. Denn nach unklarem Auftritt von Bund und VKA am Ende der dritten Verhandlungsrunde mussten wir damit rechnen, dass auch die Schlichtung nicht die Wende bringt“, blickte Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, während der Diskussion in der Bundestarifkommission (BTK) auf die letzten Wochen zurück, „aber im Laufe der Schlichtung hat die Möglichkeit eines Tarifabschlusses ohne Urabstimmung und Vollstreik wieder an Wahrscheinlichkeit gewonnen. Alle haben sich bewegt. So ist heute ein Ergebnis vereinbart worden, dass ganz deutlich dem Willen der Gewerkschaften entspricht, den Beschäftigten im öffentlichen Dienst deutliche und notwendige Einkommenserhöhungen zu verschaffen.“

Der Empfehlung von Silberbach und Geyer, den erzielten Kompromiss anzunehmen, folgte die BTK nach intensiver Debatte mit großer Mehrheit.

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