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Gesundheitsbescheinigung bleibt bis Ende August

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Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat am 14. Juli 2020 die →neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas bekannt gegeben. Sie wird am 18. Juli 2020 in Kraft treten und zum Ende der Sommerferien, am 30. August, auslaufen. In den Kinderbetreuungseinrichtungen gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen sowie die Gesundheitsbescheinigung nach wie vor. „Wir setzen mit Blick auf die Erkältungszeit im Herbst strategisch eher auf ein schnelles Testungsverfahren für Kinder, die Symptome zeigen. Dazu sind wir derzeit mit den Experten im Gespräch“, kündigte der Staatsminister für Kultus, Christian Piwarz, an.

→Musterformular Gesundheitsbestätigung (*.pdf, 0,53 MB)

Änderungen ab dem 18. Juli

Die Horteinrichtungen starten bereits mit Beginn der Sommerferien in den Regelbetrieb. Zum Schuljahresanfang wechseln dann auch alle Schulen wieder in den Normalbetrieb.

Einrichtungsfremden Personen, insbesondere Eltern, Personensorgeberechtigten oder anderen zum Abholen Berechtigten, ist das Betreten der Einrichtung wieder gestattet. Jedoch sind sie verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu wahren.

Elternabende, Elterngespräche, Fachberatung, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen oder Vorsorgeangebote sowie sonstige Veranstaltungen, die der pädagogischen Konzeption der jeweiligen Einrichtung entsprechen, sind zulässig. Auf dem Einrichtungsgelände ist ein ausreichender Abstand zwischen erwachsenen Personen einzuhalten.

Einrichtungsbezogene Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und eines ausreichenden Abstandes zwischen den Beteiligten auf dem Einrichtungsgelände mit Zustimmung der Einrichtungsleitung gestattet.

Quelle: SMK, 14.07.2020