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Harter Lockdown für Schulen und Kitas

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Angesichts weiter hoher Infektionszahlen im Freistaat Sachsen hat die Staatsregierung in ihrer Kabinettssitzung am 08.12.2020 einen harten Lockdown beschlossen. Davon sind auch  Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen betroffen.

Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie konnten die Neuinfektionen nicht reduzieren. Die Sächsische Staatsregierung hat sich deshalb nach intensiver Beratung und Abwägung darauf verständigt, Kontakte noch konsequenter in allen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen zu reduzieren, um eine Überlastung des Gesundheitssystems abzuwenden.

Alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung werden ab dem 14. Dezember 2020 bis zum 8. Januar 2021 geschlossen. Für die Kita- und Hortkinder wird in der Zeit vom 14. bis 22. Dezember 2020 sowie vom 4. bis 8. Januar 2021 eine Notbetreuung angeboten. Um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, wird die Notbetreuung nur für einen eng begrenzten Personenkreis systemrelevanter Berufe angeboten. Näheres regelt eine neue Corona-Schutz-Verordnung, die am Freitag, dem 11.12.2020, in einer Sondersitzung des Kabinetts beschlossen werden soll.

Quelle: SMK Blog, 8.12.2020