Dbb Bundesvorsitzender und Verhandlungsführer Ulrich Silberbach konstatierte nach dem Abbruch der dritten Verhandlungsrunde: „Bund und Kommunen respektieren die Sorgen und Nöte ihrer Beschäftigten nicht. Und sie schätzen Frustration und Entschlossenheit der Kolleginnen und Kollegen falsch ein. Nur so ist zu erklären, dass sie uns hier wieder kein wirklich verbessertes Angebot vorgelegt haben. Das war zu wenig Bewegung in den wichtigen materiellen Fragen. Wir müssen Reallohnverluste verhindern und brauchen einen nachhaltigen Inflationsausgleich. Das war von Anfang an klar. Nach jetzigem Stand der Dinge sind die Arbeitgebenden dazu nicht bereit. Die Verhandlungen sind damit gescheitert. Jetzt stehen Schlichtung oder Urabstimmung und Vollstreik im Raum. Wir haben in den letzten Wochen gezeigt, dass wir kampfbereit sind, wenn es sein muss.“.
Nachdem die erste Verhandlungsrunde Ende Januar ohne ein Angebot zu Ende gegangen war und es in der zweiten Runde einen Monat später nur eine Mogelpackung gegeben hatte, haben die Arbeitgeber von Bund und Kommunen nach drei Tagen und drei Nächten während der dritten Verhandlungsrunde die Zeichen der Zeit noch immer nicht erkannt. Statt eines abschlussfähigen Kompromissvorschlags wurden lediglich „Denkmodelle“ unverbindlich in den Verhandlungsraum gestellt. Diese unverbindlichen Gedankenspiele hätten laut dbb zu keinem Zeitpunkt die Ebene ernsthafter Kompromissvorschläge erreicht.
Wie geht es weiter?
Nach dem Scheitern der Verhandlungen kündigte die Arbeitgeberseite an, die Schlichtungskommission einzuberufen. Ihre erste Zusammenkunft wird nun zeitnah erfolgen. Die Schlichtungskommission besteht aus je zwölf Personen von Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite sowie zwei unparteiischen Vorsitzenden. Als Vorsitzende wurden von der Gewerkschaftsseite Henning Lühr und von der Arbeitgeberseite Prof. Dr. Georg Milbradt benannt. Die beiden Vorsitzenden wechseln sich von Schlichtungsverfahren zu Schlichtungsverfahren als stimmberechtigte Vorsitzende ab. Aktuell ist Henning Lühr der stimmberechtigte Vorsitzende.
Während der Schlichtung besteht Friedenspflicht, d. h., es darf nicht gestreikt werden. Der für Mitte April erwartete Schlichterspruch stellt lediglich einen Vorschlag dar, den Arbeitgeber und Gewerkschaften in einer weiteren Verhandlungsrunde erst noch annehmen müssen. Führt das Schlichtungsverfahren nicht zum Erfolg, ist eine Urabstimmung über die Frage durchzuführen, ob die Mitglieder bereit sind, für einen besseren Abschluss in den unbefristeten Streik zu treten.
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