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Kindertagesbetreuung nach den Herbstferien weiter im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Foto: Mike Fox / unsplash

Die Schulen und Kindertageseinrichtungen befinden sich auch nach den Herbstferien weiter im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Dies verkündete das Staatsministerium für Kultus am 30. Oktober 2020, nachdem die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung präsentiert wurde. Damit folgt der Freistaat Sachsen der gemeinsam vereinbarten Regelung der Ministerpräsidenten, die Schulen und Kitas während der Lockdown-Phase nicht wieder flächendeckend zu schließen.

Der Sächsische Staatminister für Kultus, Christian Piwarz, begründete das Vorgehen mit den wissenschaftlich nachgewiesenen Erkenntnissen, dass Schulen und Kitas keine Pandemietreiber sind. Verschiedene Studien der TU Dresden (Prof. Dr. Reinhard Berner) und der Universität Leipzig (Prof. Dr. Wieland Kiess) haben gezeigt, dass Infektionen meist von außen in die Einrichtungen hereingetragen werden und gerade von Kita-Kindern und jüngeren Schülern keine größere Ansteckungsgefahr ausgeht.

Die wöchentliche Übersicht des Kultusministeriums zu den aktuellen Corona-Zahlen an Sachsens Schulen findet sich hier.

Der Staatsminister für Kultus, Christian Piwarz, unterstrich: „Bisher haben die Schulen und Kitas eine hervorragende Arbeit geleistet. Sie haben wichtige Erfahrungen gesammelt, Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt und aktualisiert. Traten positive Coronafälle auf, wurde umsichtig und schnell gemeinsam mit dem Gesundheitsamt reagiert, so dass eine weitere Ausbreitung verhindert werden konnte. Die Entscheidung, die Schulen und Kitas offen zu halten, war richtig.“
Gesamtgesellschaftlich steigende Infektionszahlen führen jedoch dazu, dass auch die Infektionsfälle in Schulen und Kitas zunehmen werden. Der Staatsminister für Kultus, Christian Piwarz, appellierte deshalb nachdringlich an alle, sich im privaten Bereich weiter an die Vorgaben der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zu halten, damit die Schulen und Kitas auch weiter offen gehalten werden können.

Änderungen in der Kindertagesbetreuung ab 2. November

  • Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen läuft weiter.
  • Veranstaltungen mit externen Personen, wie z. B. Elternabende, Oma-Opa-Bastelnachmittage, 1. Hilfe-Kurse (Pflasterpass), Singen oder Vorlesen durch externe Partner sind abzusagen.
  • Eingewöhnungen mit den Eltern können durchgeführt werden.
  • Eltern sollen maximal zur Garderobe, nicht aber zu den Gruppenräumen Zugang bekommen.
  • Maskenpflicht der Eltern auf dem Gelände (innen und außen) besteht fort.
  • Die tägliche Gesundheitsbescheinigung durch die Eltern hat weiter Bestand.
  • Eine Maskenpflicht für Erzieher und Kinder besteht nicht.
  • Es kann zu Betreuungseinschränkungen kommen, wenn das Personal aufgrund von Quarantäne oder anderen Krankheiten die Betreuung in vollem Umfang nicht mehr gewährleisten kann. Hier muss in Ausnahmefällen z. B. mit gekürzten Betreuungszeiten gerechnet werden. Die Verantwortung liegt hier bei den Kita-Trägern.

In Horteinrichtungen besteht ebenso keine Maskenpflicht für Kinder. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Einrichtungsgelände und dem Gebäude wird jedoch weiterhin empfohlen.

Das Staatsministerium für Kultus teilte mit, dass Lehrerinnen und Lehrer auf Wunsch ab der 45. Kalenderwoche FFP2-Masken erhalten können. Der SEV appelliert an die kommunalen und freien Träger auch den Erzieherinnen und Erziehern auf Wunsch solche Masken für den Einsatz in den Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Medieninformation des SMK vom 30.10.2020