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Kurzarbeit – Probleme nicht auf Kosten der Beschäftigten lösen

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Gewerkschaften und kommunale Arbeitgeber werden nach tarifvertraglichen Lösungen suchen, um die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Die Spitzengewerkschaft des SEV, der dbb beamtenbund und tarifunion, fordert zudem von der Bundesregierung, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hatte am 23. März 2020 gegenüber dem dbb und ver.di Bedarf für eine Regelung zur Kurzarbeit angemeldet. Schließungen von Kultureinrichtungen, Bädern und anderen öffentlichen Unternehmen würden dies notwendig machen.

Volker Geyer, dbb Fachvorstand für Tarifpolitik, sagte dazu am 25. März 2020: „Wir haben Verhandlungen zugestimmt. Schon weil wir nicht wollen, dass das Problem auf die betriebliche Ebene verlagert wird und damit faire Lösungen vom guten Willen der einzelnen Arbeitgeber abhängen. Klar ist aber auch, dass die aktuellen Probleme nicht auf Kosten der Beschäftigten gelöst werden dürfen. Das bedeutet: Das Kurzarbeitergeld muss aufgestockt werden, da sind die öffentlichen Arbeitgeber in der Pflicht.

Die Regelungen dürften außerdem, so Geyer weiter, insgesamt nur für die Krisenzeit gelten und müssten entsprechend befristet werden. Betriebsbedingte Kündigungen sollen zudem im Gegenzug von der Arbeitgeberseite ausgeschlossen werden. Die Arbeitsplätze und Einkommen der Beschäftigten müssen gesichert sein.

Zusätzlich müsse die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld erhöhen, da es in seiner jetzigen Form nicht ausreiche. Geyer: „Eine grundsätzliche Erhöhung ist angezeigt. Das ist nicht nur insbesondere für die unteren Einkommensgruppen essenziell, sondern für eine starke Binnennachfrage auch volkswirtschaftlich sinnvoll.“ Aktuell erhalten Beschäftigte für ihre ausgefallene Arbeit von der Bundesagentur für Arbeit 60 oder mit Kindern 67 Prozent des Nettoentgelts.

Erleichterte Beantragung von Kurzarbeitergeld beschlossen

Das Bundeskabinett hatte vor zwei Wochen kurzfristig ein entsprechendes Gesetz zur Verbesserung der Regelungen für Kurzarbeit (PDF) auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz wurden die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert. Es wurde unter anderem beschlossen, dass Kurzarbeit nun bereits beantragt werden kann, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher mussten es mindestens ein Drittel der Beschäftigten sein.
Die Erleichterungen sind rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getreten und werden auch rückwirkend ausgezahlt. Ansprechpartnerin ist die Agentur für Arbeit vor Ort.

Weiterführende Informationen:

→dbb-Info zur Kurzarbeit (PDF)
→Kurzarbeitergeld bei Entgeltausfall (arbeitsagentur.de)
→Mit Kurzarbeit gemeinsam Beschäftigung sichern (bmas.de)
→Kurzarbeitergeld (bmas.de)