Am 30. Juni hat das sächsische Regierungskabinett in Chemnitz die Förderrichtlinie „Erzieherumschulung“ verabschiedet. Damit wird die dreijährige Umschulung zum Erzieher an Fachschulen ab dem Schuljahr 2020/2021 mit Landesmitteln unterstützt. Insgesamt stehen dafür 5,25 Millionen Euro zur Verfügung.
„Die Förderrichtlinie sichert ab, dass Quereinsteiger weiter die Chance haben, in den Erzieherberuf einzusteigen“, erklärte Kultusminister Christian Piwarz. Dies sei dringend nötig, da in vielen Kindertageseinrichtungen händeringend Erzieher gesucht werden.
Bisher wurde die Umschulung durch ESF-Mittel gewährleistet, die ab dem Schuljahr 2020/2021 nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Landesmittel dienen als Überbrückungsfinanzierung bis der neue ESF-Förderzeitraum (2021 bis 2027) steht. So können geeignete Arbeitslose und Wiedereinsteigende nach Familienzeiten, die die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen, weiter als Fachkräfte ausgebildet und in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind öffentliche und freie Träger von Fachschulen mit dem Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik. Sie reichen die Mittel dann an die Umschüler weiter. Gefördert werden kann in den ersten beiden Umschulungsjahren Coaching und Beratungen der Teilnehmer sowie Verwaltungsausgaben des Schulträgers. Im dritten Jahr (betrifft dann das Schuljahr 2022/2023) gibt es Geld für die Sicherung des Lebensunterhaltes, die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, das Schulgeld, die Fahrtkosten, für begleitendes Coaching und Beratung, Personalausgaben für Stützunterricht und Verwaltungsausgaben des Schulträgers. Die Ermittlung der Höhe der Festbeträge für die Sicherung des Lebensunterhaltes sowie der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung wird jährlich auf Anpassungsbedarf geprüft und entsprechend festgelegt.
Die beschlossene Förderrichtlinie ist ein Teil der verschiedenen Maßnahmen der Staatsregierung zur Fachkräftegewinnung in den Kitas. So wurden im aktuellen Schuljahr die Ausbildungsplätze (zusätzlich 200) erhöht und der Zugang zur Erzieherausbildung erweitert, so dass sich auch Absolventen der Fachoberschulen, Fachrichtung Gesundheit und Soziales, für die Erzieherausbildung an den Fachschulen für Sozialwesen bewerben können. Außerdem wurde eine Absolventenbefragung durchgeführt, um zu erfahren, welchen Weg die Absolventen nach ihrer Ausbildung einschlagen, denn von den jährlich 2.000 staatlich anerkannten Erziehern kommen letztlich zu wenige in den Kitas an.
„Wir brauchen pro Jahr rund 800 neue Erzieher, um den Generationswechsel in den Kitas zu meistern. Mit der Förderrichtlinie zur Erzieherumschulung, der erhöhten Zahl an Ausbildungsplätzen und der erweiterten Zulassung zur Erzieherausbildung können wir noch mehr junge Menschen für diesen Beruf gewinnen“, betonte Staatsminister Christian Piwarz.
In Sachsen gibt es derzeit 13 öffentliche und 47 freie Schulen, die die Erzieherausbildung anbieten. Darüber hinaus wurde die Einrichtung dieses Bildungsganges für das Schuljahr 2020/2021 an vier weiteren Beruflichen Schulzentren genehmigt.
Der SEV sieht in der Förderung der Quereinsteigerausbildung zum Erzieher einen wichtigen Beitrag zur Personalgewinnung. In den zurückliegenden Jahren wurden mit der Senkung des Betreuungsschlüssels und der Gewährung von zwei Stunden Vor- und Nachbereitungszeit für Erzieherinnen und Erzieher die Rahmenbedingungen verbessert. Zur weiteren Verbesserung der Betreuungssituation hat die Regierungskoalition versprochen zukünftig auch Abwesenheitszeiten durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung u.ä. bei der Berechnung des Betreuungsschlüssels zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen haben zur Folge, dass mehr Personal in den Kitas benötigt wird. Im Zuge der Fachkräftegewinnung ist aus der Sicht des SEV zudem eine stärkere Praxisorientierung in der Theorieausbildung wünschenswert.
Quelle: SMK