„Bund und Kommunen haben mit viel Verzögerung und destruktiver Energie einen Kompromiss verhindert. Mit dieser Taktik verärgern und demotivieren die Arbeitgebenden ihre Beschäftigten. Außerdem schwächen sie die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt“, konstatierte Volker Geyer, Verhandlungsführer des dbb, der Spitzengewerkschaft des Sächsischen Erzieherverbandes.
Wie geht es nun weiter?
Nach dem Scheitern der Verhandlungen haben Bund und Kommunen am Montag die Schlichtung angerufen. Diese wird spätestens am 24. März 2025 beginnen.
Wie funktioniert die Schlichtung?
In der Schlichtung versuchen zwei Schlichter, die Tarifparteien zu einem Kompromiss zu bewegen. Die Schlichtungskommission besteht aus je zwölf Personen von Gewerkschafts- und Arbeitgebendenseite sowie zwei unparteiischen Vorsitzenden. Als Vorsitzende wurden von der Gewerkschaftsseite Henning Lühr und von der Arbeitgebendenseite der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch benannt. Die beiden Vorsitzenden wechseln sich von Schlichtungsverfahren zu Schlichtungsverfahren als stimmberechtigte Vorsitzende ab. In diesem Jahr ist Roland Koch der stimmberechtigte Vorsitzende.
Während der Schlichtung besteht Friedenspflicht, d. h., es darf nicht gestreikt werden.
Was passiert nach der Schlichtung?
Der Schlichterspruch stellt lediglich einen Vorschlag dar, den Arbeitgebende und Gewerkschaften in einer weiteren Verhandlungsrunde annehmen oder ablehnen können bzw. modifizieren müssen. Führt das Schlichtungsverfahren nicht zum Erfolg, ist eine Urabstimmung über die Frage durchzuführen, ob die Mitglieder bereit sind, für einen besseren Abschluss in den unbefristeten Streik zu treten.