Aktuelles

Sachsenweite Warnstreiks der Erzieher und Mahnwache in Dresden

Foto: Linda Röck

Um den Druck auf die Arbeitgeberseite zu erhöhen und die Ernsthaftigkeit ihrer Forderungen zur bekräftigen, treten die Erzieherinnen und Erzieher der kommunalen Kindertageseinrichtungen in Sachsen am Dienstag, 8. März 2022, in einen ganztägigen Warnstreik. Dazu aufgerufen hat der Sächsische Erzieherverband gemeinsam mit seiner Spitzengewerkschaft, dem dbb beamtenbund und tarifunion.

Die Beschäftigten beim Eigenbetrieb Dresden werden in Form einer Mahnwache ein Zeichen setzen:

Dienstag, 8. März 2022, 11.00 bis 11.30 Uhr vor dem Sitz des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Sachsen, Holbeinstr. 2 in Dresden

Forderungen zur Tarifrunde 2022

Mit folgenden Forderungen ist der dbb in die Verhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern gegangen:

  1. Verbesserung der Eingruppierungsmerkmale, insbesondere durch
  • Anhebung der Grundeingruppierung der Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, Erzieherinnen und Erzieher
  • Darstellung der pädagogischen Tätigkeiten im offenen Ganztag
  • Honorierung von Qualifizierungen bzw. Fort- und Weiterbildungen, Aufstiegsmöglichkeiten oder ggf. Zulagen für alle Beschäftigten
  1. Überarbeitung der Eingruppierungsmerkmale für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen durch Gleichstellung mit vergleichbaren Studienniveaus sowie Schaffung neuer Merkmale für die Schulsozialarbeit mit dem Ziel einer verbesserten Zuordnung zu den jeweiligen Entgeltgruppen
  2. Anpassung und Öffnung der Stufenlaufzeiten
  3. Anpassung der Eingruppierung der Kita-Leitungen an die gestiegenen Anforderungen, u. a. Faktorisierung von Plätzen z. B. für Kinder unter drei Jahren und für behinderte Kinder im Sinne des § 2 SGB IX
  4. Verbesserung der Qualität der Arbeit sowie Entlastung der Beschäftigten erzielen, u. a. durch
  • Ausdehnung der Vorbereitungszeit, um mehr Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zu haben
  • Einführung von Entlastungstagen durch ein Konsequenzenmanagement
  1. Rechtsanspruch auf Qualifizierung für alle Beschäftigten z. B. von
  • Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern
  • Sozialassistentinnen und Sozialassistenten zu Erzieherinnen und Erziehern
  1. Verbindliche Einführung der Position der stellvertretenden Leitung, z. B. stellvertretende Kita-Leitung
  2. Erweiterung der S-Tabelle mittels weiterer Entgeltgruppen nach oben
  3. Qualifizierung und angemessene Vergütung für Praxisanleitung sowie die Ausstattung mit Zeitkontingenten
  4. Anerkennung der Berufstätigkeit und der bei anderen Trägern erworbenen Berufserfahrung
  5. Anpassung der Eingruppierung an die gestiegenen Anforderungen im Bereich der Behindertenhilfe aufgrund der gesetzlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz

Neben den aufgezählten Forderungen sollen bei den Tarifverhandlungen vor allem auch Fragen zur Entlastung und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten eine zentrale Rolle spielen.

Hintergrund:
Die in der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst 2015 zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgebenden vereinbarte Evaluierung hatte im Herbst 2019 stattgefunden. Diese Gespräche dienten der Vorbereitung auf die Tarifrunde 2020, die erstmals in der Friedenspflicht stattfinden sollte. Nach der ersten Verhandlungsrunde mussten die Tarifverhandlungen jedoch pandemiebedingt ausgesetzt werden. Im August 2021 wurden die entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zum 31. Dezember 2021 gekündigt.

Downloads

Weitere Informationen unter dbb.de →Sozial- und Erziehungsdienst.