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Welche Änderungen bringt das Kita-Qualitätsgesetz?

©Florian Schneider

Das Bundeskabinett hat die Weiterentwicklung des Kita-Qualitätsgesetzes beschlossen. Der Bund stellt den Ländern in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Familienministerin Lisa Paus betonte, es sei gelungen, auch für die kommenden beiden Jahre erneut rund vier Milliarden Euro für die Kitas bereitzustellen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Ursprünglich hatte die Koalition bundeseinheitliche Standards für die Kindertagesbetreuung vorgesehen, doch diese wurden gestrichen. Ab 2025 dürfen die Bundesmittel zudem nicht mehr für beitragsfreie Kita-Jahre genutzt werden.

Spielraum auf Länderebene

Die Länder können die Mittel in verschiedenen Bereichen einsetzen, etwa zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, zur Schaffung bedarfsgerechter Angebote, zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, zur Kita-Verpflegung sowie zur Sprachförderung und Bewegungsentwicklung. Der Paritätische Gesamtverband stellte jedoch in seinem aktuellen Kita-Bericht 2024 fest, dass die bisherigen Bemühungen von Bund und Ländern nicht ausreichten, um die negative Entwicklung in den Kitas zu stoppen. Zwischen 2021 und 2023 hätten sich die Rahmenbedingungen in den meisten Kitas verschlechtert.

Geldsegen oder Tropfen auf den heißen Stein?

Vier Milliarden Euro klingen zunächst nach viel, doch auf zwei Jahre verteilt sind es lediglich zwei Milliarden Euro jährlich für alle Bundesländer – das wird nicht ausreichen. Den Ländern steht es zudem frei, die Bundesmittel umzuschichten. Die Frage bleibt, wo das Geld tatsächlich ankommt. In den letzten Jahren wurden bereits ähnliche Beträge bereitgestellt, doch viele Probleme bestehen weiterhin. Beim Kita-Ausbau lag lange der Fokus auf Quantität.

In sächsischen Kitas grassiert unterdessen die Angst vor Schließungen, und das Personal sieht sich unsicheren Zukunftsperspektiven gegenüber. Um echte Betreuungsqualität zu gewährleisten, braucht es vor allem planbare, sichere und attraktive Arbeitsplätze.

Mit Blick auf die Landtagswahl am 1. September wird viel vom politischen Willen abhängen, die Kitalandschaft in Sachsen finanziell solide aufzustellen. Um spürbare Verbesserungen in der Betreuungsqualität zu erzielen, wären deutlich höhere Bundesmittel nötig. Das BMFSFJ geht derzeit nicht von einer Erhöhung der Kita-Gebühren aus. Für die Möglichkeit, Bundesmittel zur Beitragsentlastung zu verwenden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025.

Der Sächsische Erzieherverband fordert eine spürbare Verbesserung der Betreuungsqualität und keine zusätzliche Belastung der Familien. Wir werden genau hinsehen!