Die Grundlagen für eine erfolgreiche Bildung werden bereits im Vor- und Grundschulalter gelegt. Daher müssen an Sachsens Kindertageseinrichtungen und Grundschulen auch Voraussetzungen geschaffen werden, die diese ermöglichen. Vor diesem Hintergrund hatte der Fachverband Grundschule des Sächsischen Lehrerverbands und der Sächsische Erzieherverband am 26. September 2015 Uhr zum 10. Grundschul- und Erziehertag wieder in das Riverboat in Leipzig eingeladen.
An dieser Fortbildungsveranstaltung nahmen neben Lehrerinnen und Lehrern, Lehramtsanwärtern, Lehramtsstudierenden, Auszubildenden und in sozialen Berufen Arbeitende aus ganz Sachsen auch ca. 30 Erzieherinnen und Erzieher teil.
Was bedeutet für uns von Anfang an? Die Verbesserung des Personalschlüssels in sächsischen Kitas ist im Koalitionsvertrag festgelegt und daher nur folgerichtig geschehen. Am 01.09.2015 wird der Betreuungsschlüssel in Kindergärten auf 1:12,5 verbessert, am 01.09.2016 auf 1:12. Für die Kinderkrippen verbessert sich das Betreuungsverhältnis am 01.09.2017 auf 1:5,5 und am 01.09.2018 auf 1:5.
Für die Erzieherinnen und Erzieher ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, Sachsen bleibt im bundesweiten Vergleich diesbezüglich jedoch weiterhin Schlusslicht.
Herr Schlosser, Referatsleiter für Kindertagesbetreuung im SMK bestätigte unsere Auffassung, betonte jedoch, dass diese erste Verbesserung des Personalschlüssels für Sachsen ein finanzieller „Kraftakt“ gewesen wäre, da er einherging mit der Erhöhung der Sachkostenpauschale. Weiterhin informierte er darüber, dass in den Kindergrippen der Einsatz von Assistenzkräften geplant ist. Dies alles auch vor dem Hintergrund der Weiterarbeit mit dem Sächsischen Bildungsplanes, der sich insgesamt bewährt habe. Auf die Integration von Flüchtlingskindern angesprochen betonte er, dass ein Kita-Besuch der beste Weg zur Integration sei.
Der Sächsische Erzieherverband unterstrich, dass eine erhebliche Verbesserung der Bedingungen für die sächsischen Erzieherinnen und Erzieher absolut notwendig ist, um geeignete Rahmenbedingungen für eine angemessene frühkindliche Bildung gerade vor dem Hintergrund der sich ergebenden zusätzlichen Aufgaben und Herausforderungen zu ermöglichen. Denn auch hier werden es die Kitas mit einer steigenden Zahl von Flüchtlingskindern zu tun haben. Die frühkindliche Bildung ist ein gesamtgesellschaftliches Erfordernis und muss daher auch von der gesamten Gesellschaft getragen und finanziert werden. Eine „Bildungsrepublik Deutschland“, wie sie auch von der Bundeskanzlerin seit dem ersten Bildungsgipfel angestrebt wird sowie die Garantie auf einen Kita-Platz verlangen ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes. Das kann nicht allein die Angelegenheit der Tarifparteien sein, wie es die derzeitig laufende Tarifauseinandersetzung deutlich zeigt. Charakteristisch ist für den Bildungsbereich, nicht nur im Bereich der frühkindlichen Bildung, dass er sehr personalintensiv ist, d.h. die finanziellen Aufwendungen zu ca. 80 Prozent Personalkosten sind. Und das können die Kommunen auf Dauer nicht allein stemmen.
Wer ernsthaft eine Bildungsrepublik etablieren möchte, der muss auch den Menschen, die sich dieser Aufgabe stellen, die entsprechende Wertschätzung zukommen lassen. Eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung muss auch die Personalkosten erfassen. Nur so kann der Tarifkonflikt im Sozial und Erziehungsdienst nachhaltig gelöst werden. Die Verwendung der ab 2016 frei werdenden Finanzmittel für das „Betreuungsgeld“ für die Bildung und Erziehung in den Kitas wäre ein richtiger und konsequenter Schritt.