Künftig soll bei allen Kindern in Sachsen zwei Jahre vor dem Schuleintritt verpflichtend der Lern- und Entwicklungsstand erhoben werden. Das gab Kultusminister Conrad Clemens am 29. Oktober 2026 bekannt.
Die Einführung einer solchen Erhebung ist grundsätzlich zu begrüßen. Es ist richtig und wichtig, frühzeitig zu erkennen, welche Kinder besondere Unterstützung benötigen. Denn frühkindliche Bildung ist entscheidend für mehr Chancengerechtigkeit und den weiteren Bildungsweg. Werden Entwicklungsverzögerungen oder Förderbedarfe rechtzeitig erkannt, können gezielte Maßnahmen dazu beitragen, Bildungsbenachteiligungen frühzeitig abzubauen.
Doch Diagnostik allein verbessert noch keine Bildungschancen. Entscheidend ist, welche konkreten Förderangebote den Kindern anschließend zur Verfügung stehen. Die Erhebung darf daher nicht bei der Feststellung von Unterstützungsbedarfen enden. Vielmehr müssen aus den Ergebnissen gezielte und wirksame Fördermaßnahmen folgen.
Unabhängig davon, ob die Einführung der Lern- und Entwicklungsstandserhebungen auf eine Initiative des sächsischen Kultusministers oder auf das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz des Bundes zurückgeht, bleiben zentrale Fragen offen:
Wer stellt die zusätzliche Sprachförderung, motorische Unterstützung und individuellen Entwicklungsangebote bereit? Wie werden diese Maßnahmen finanziert? Und vor allem: Wer übernimmt die zusätzlichen Aufgaben?
Der aktuelle Rückgang der Kinderzahlen bietet die Chance, frei werdende personelle Kapazitäten für eine spürbare Verbesserung des Personalschlüssels zu nutzen. Bislang ist dies jedoch nicht geschehen. Auch der aktuelle Haushaltsplanentwurf lässt keine entsprechende Absicht erkennen. Ohne eine deutliche Verbesserung der Personalausstattung besteht aus Sicht des SEV die Gefahr, dass weitere Aufgaben auf die Schultern der ohnehin stark belasteten pädagogischen Fachkräfte abgewälzt werden.
Der Freistaat Sachsen muss deshalb über die Einführung der Erhebungen hinaus die notwendigen personellen und finanziellen Voraussetzungen schaffen. Nur so lassen sich die erforderlichen Förderangebote dauerhaft sichern und auskömmlich finanzieren.
Frühe Diagnostik ist sinnvoll, darf aber kein Selbstzweck sein. Chancengerechtigkeit entsteht nicht durch das bloße Erfassen von Defiziten, sondern durch wirksame Förderung. Wer Kinder bestmöglich unterstützen will, muss deshalb auch in ausreichend Personal, notwendige Ressourcen und gute Rahmenbedingungen investieren.

