Die Corona-Situation scheint sich in weiten Teilen Deutschlands zu entspannen. Folglich werden derzeit für viele Teile des öffentlichen Lebens Lockerungen beschlossen. Das gilt auch für die sächsischen Schulen und Kitas. Diese sollen laut SMK ab dem 7. März 2022 im Regelbetrieb mit vergleichsweise nur „minimalen“ Einschränkungen geöffnet sein. Damit ist in den Einrichtungen auch die Arbeit in offenen pädagogischen Konzeptionen wieder möglich.
Die strikte Gruppentrennung im eingeschränkten Regelbetrieb führte unter anderem dazu, dass der Bildungsauftrag nicht immer gerecht erfüllt werden konnte. Für Ricardo Schramm, Mitglied im SEV-Vorstand, ist es deshalb nun „mehr als dringend, die Bildungsarbeit im Regelbetrieb wieder vollumfänglich umzusetzen, um keine weitere Zeit bei der Unterstützung der Entwicklung der Kinder zu verlieren“. Auch für die SEV-Vorsitzende Katja Reichel stellt der Wechsel in den Regelbetrieb und die Aufhebung der strengen Gruppentrennung eine Erlösung dar: „Die Kinder – teilweise auch Geschwister – werden tagsüber in der Kita strikt von uns getrennt, aber nachmittags treffen sie sich dann zu Hause, im Sportverein oder auf dem Spielplatz. Welchen Sinn hätte diese Regelung dann überhaupt noch?“
Die Einrichtungen haben in den letzten zwei Jahren durch die vielen wechselnden Verordnungen mit neuen Vorgaben und Empfehlungen zusätzlichen Aufwand und organisatorische Meisterleistungen innerhalb kurzer Zeit erbringen müssen. Vielerorts wurden dabei ein routinierter Umgang mit der Corona-Situation sowie gut funktionierende Hygienekonzepte entwickelt. Der SEV erwartet, dass letztere im „normalen“ Regelbetrieb weiter eingehalten und verbessert werden. Gleichfalls ist es die Pflicht der Träger, den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten auch nach der Corona-Pandemie weiterhin zu fördern.
Mit dem Regelbetrieb wird sich hoffentlich auch die angespannte Personalsituation wieder entkrampfen. Die Erzieherinnen und Erzieher haben in den letzten zwei Jahren am Limit gearbeitet. Der SEV hofft, dass zukünftig die Quarantänevorgaben für Kontaktpersonen oder Infizierte wieder für alle Beschäftigten (geimpft, genesen oder ungeimpft) gleich geregelt werden, um Unmut unter den Kolleginnen und Kollegen zu vermeiden.