Die Finanzierung der Kitalandschaft ist ein lang diskutiertes Thema. Sinkende Steuereinnahmen belasten die Kommunen bei gleichzeitig steigenden Sozialausgaben. So gibt es erstmals ein Milliardendefizit. Entsprechend groß war und ist der Handlungsdruck, denn Kita-Gebühren sind Ländersache. Städte, Gemeinden und die sozialen Einrichtungen sind in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Nun gibt es zwischen Freistaat und den Kommunen eine Einigung, der einen Finanzausgleich (FAG) für die Jahre 2027 und 2028 vorsieht. Der SEV hat sich diesen Entwurf angeschaut.
Sonderlastenausgleich und Investitionsbooster zur Entlastung
Der Entwurf umfasst eine Gesamtsumme von 930 Millionen Euro und soll die Kommunen verschiedentlich entlasten. Die Erhöhung der Kita-Pauschale soll 90 Millionen Euro betragen. Hier ist eine Dynamisierung vorgesehen. Damit sollen die Entwicklung der Betriebskosten berücksichtigt und mehr Planungssicherheit geschaffen werden. In Zahlen entspricht dies 367 Euro je 9-Stunden-Kind.
Die Einigung auf das Entlastungspaket wurde erst möglich, weil die Staatsregierung ihre Bereitschaft zu weiteren Krediten erklärt hat, hieß es aus dem Finanzministerium. Zusätzliche Unterstützung könnte auch der Investitionsbooster der Bundesregierung für die sächsischen Kitas bringen: Die Steuereinnahmen sollen als Kompensationsleistung bei den Kommunen verbleiben und diese zukünftig bei der Stärkung der lokalen Infrastrukturen unterstützen.
Grundsätzliche Probleme bleiben
Die Kinderzahlen sinken stark. Die historische Chance, mit dem bestehenden Personal die Qualität in der frühkindlichen Bildung zu steigern, wird jedoch bisher unzureichend genutzt. Wöchentlich hören wir von betriebsbedingten Kündigungen des gut ausgebildeten Personals. Allein in Dresden sollen in den kommenden Jahren über 30 Kitas geschlossen werden. Viele Probleme liegen in den strukturellen Zuständen, etwa im angespannten Personalschlüssel.
Der SEV fordert deshalb langfristige finanzielle Sicherheit für die Einrichtungen, um das lang erkämpfte Kitamoratorium umsetzen zu können. Zwar verlief die Einigung zum Finanzausgleich recht einvernehmlich, doch das Verhandlungsergebnis ist noch kein verbindlicher Haushaltsbeschluss, da dieser erst die entsprechende Mehrheit im Landtag finden muss.

