Pünktlich zum Ferienbeginn sorgt eine aktuelle Nachricht für große Verunsicherung. Ein Arbeitsentwurf des sächsischen Kultusministeriums beabsichtigt, Bildungsgänge stark zu bündeln. Zukünftig soll die Erzieherausbildung an den öffentlichen Schulen von 19 auf zehn Standorte gekürzt werden, das sieht die Fortschreibung der Teilschulnetzplanung Berufsbildende Schulen vor. Noch 2020 wurden Förderungen umgesetzt und die Standorte für Erzieherausbildung stark ausgebaut, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Nun sollen weniger Fachkräfte nachkommen, das Kultusministerium reduziert damit den Berufsnachwuchs auf Grund sinkender Geburtenzahlen im Freistaat.
Wirtschaftliche Auswirkungen auf Bildungsstandorte und Personal
Seitdem haben viele Einrichtungen auf die Erzieherausbildung gesetzt, ihr Bildungsprogramm entsprechend ausgerichtet und qualifiziertes Lehrpersonal eingestellt. Folgen sind Abordnungen und Versetzungen einiger Lehrkräfte an größere Berufsschulzentren, was längere Fahrtwege und tägliches pendeln bedeutet.
Welche Auswirkungen zudem auf ausbildende Schulen in freier Trägerschaft zukommen, ist derzeit noch ungewiss. Nach Rückfrage des SEV im Kultusministerium wollte man keine verbindliche Aussage treffen. Allerdings sei es sehr wahrscheinlich, dass die für die freien Träger geltende Ausbildungszuweisungsverordnung (AZuwVO) im Zuge der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2027/28 entsprechende Veränderungen erfährt. Auch hier sind zukünftig weniger Anreize und erschwerte Bedingungen für die Erzieherausbildung abzusehen. Nach unserer Einschätzung könnte sich das stark auf die Wirtschaftlichkeit der Schulen auswirken und auch das Lehrpersonal betreffen, das lang und sorgfältig aufgebaut wurde. Es ist zu befürchten, dass ausbildende Schulen zukünftig Gebühren für die Ausbildungen erheben oder ihr Ausbildungsangebot ganz einstellen werden.
Die Attraktivität der Erzieherausbildung würde angesichts dieser Entwicklung schwinden. Wenn ländliche Regionen den Ausbildungsstandort verlieren, wird dies auch die Fachkräftegewinnung vor Ort erschweren. Schulgeld und längere Schulwege könnten Bewerberinnen und Bewerber von der Ausbildung künftig abhalten. Die Situation des Fachkraftnachwuchses würde nachhaltig beeinträchtigt. Noch verfügt Sachsen über eine hohe Fachkraftquote, doch diese wird sich so zukünftig kaum aufrechterhalten lassen.
Entscheidungen nicht vor Ende des Jahres
Zunächst ist von einem Arbeitsentwurf die Rede. Die konkreten Inhalte des Teilschulnetzplans sowie die Ausbildungszuweisungsverordnung sind Teil der anstehenden Haushaltsverhandlungen. Diese werden voraussichtlich bis Ende 2026 laufen. Die Aufstellung, Fortschreibung und Genehmigung dieser Pläne ist jedoch kein Gesetzgebungsverfahren, sondern eine reine Verwaltungs- und Kommunalaufgabe, die keiner Billigung durch einen Mehrheitsbeschluss im Landtag bedarf. Der SEV lehnt diesen Arbeitsentwurf zum Abbau der Ausbildungsstandorte in dieser Größenordnung ab. Wir fordern eine zeitlich gestreckte und dynamischere Verringerung der Ausbildungsstandorte für nachwachsende Fachkräfte. Die Vorbereitung auf breitere Einsatzmöglichkeiten zukünftiger Fachkräfte sollte angestrebt werden, sodass bestehender Mangel in verwandten Bereichen abgedeckt oder bis auf weiteres überbrückt werden kann. Sollte es neue Informationen zum Stand der Fortschreibung des Teilschulnetzplans geben, wird der SEV darüber informieren.

