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Keine Kurzarbeit für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

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Die Spitzengewerkschaft des Sächsischen Erzieherverbandes, der dbb beamtenbund und tarifunion, hat sich mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) darauf geeinigt, dass es für die Beschäftigten im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst bei den kommunalen Trägern keine Kurzarbeit geben soll.
Der Bereich wird bei dem geplanten Tarifvertrag COVID-19, der die Einführung von Kurzarbeit im kommunalen Bereich ermöglicht, bewusst ausgeschlossen.

Damit gelten die am 01.04.2020 veröffentlichten →Eckpunkte des geplanten Tarifvertrages nicht für die Erzieherinnen und Erzieher, die bei den sächsischen Kommunen angestellt sind. Für die Beschäftigten bei den freien Trägern in Sachsen gilt der Tarifvertrag ebenso nicht, da diese Arbeitgeber nicht Mitglied in der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände sind.

Einige kommunale und freie Träger führen derzeit aufgrund der Corona-Pandemie und damit einhergehender – scheinbar – fehlender Arbeit Kurzarbeit für ihre Beschäftigten ein. Auch Änderungsverträge oder -kündigungen und Minusstundenaufbau werden oftmals als Maßnahmen der Arbeitgeber und Träger für die Beschäftigten herangezogen. Diese Maßnahmen sind jedoch unvereinbar mit den am 18. und 20. März 2020 erfolgten Abstimmungen zwischen dem Freistaat Sachsen und den sächsischen Kommunen zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung während der Kita-Schließungen. Der SEV begrüßt diesbezüglich die klaren Ansagen von Kultusminister Christian Piwarz an die Träger von Kindertageseinrichtungen.

Der Staatsminister für Kultus bekräftigte am 27. März 2020 in einem Schreiben an den Sächsischen Städte- und Gemeindetag sowie den Sächsischen Landkreistag, dass der Freistaat Sachsen die Landeszuschüsse selbstverständlich auch in Schließzeiten in voller Höhe zahlen wird. Außerdem hatte sich die sächsische Staatsregierung gemeinsam mit den kommunalen Vertretern darauf geeinigt, dass die Elternbeiträge für den Zeitraum der Gültigkeit der Allgemeinverfügung (zuletzt aktualisiert am 23.03.2020) nicht erhoben werden. Die Beiträge werden stattdessen über eine zentrale Finanzierungsregelung kompensiert. Die Staatsregierung erwartet, dass der kommunale Anteil an der Gesamtfinanzierung der Kindertagesbetreuung ebenso vollumfänglich geleistet wird, wie auch Gemeinden weiterhin die laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen zu zahlen haben.

Die sächsischen Erzieherinnen und Erzieher sind derzeit in der Notbetreuung und im Homeoffice vollumfänglich ausgelastet und leisten dort jeweils wertvolle Arbeit. Fehlende Arbeit scheidet damit als Argument für Kurzarbeit oder Änderungsverträge aus.

Der Sächsische Erzieherverband appelliert an die Städte und Gemeinden, ihren finanziellen Anteil an der Kindertagesbetreuung auch während der Corona-Krise zu leisten und an freie Träger, umgehend alle Aktivitäten zur Kurzarbeit, Änderungen des Beschäftigungsumfangs oder Minusstundenaufbau einzustellen bzw. rückgängig zu machen.

Weitere Informationen

→Kurzarbeit in Kitas wäre unverantwortlich