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Schrittweise Öffnung der Kitas nur mit Vorbereitungszeit und Gesundheitsschutz

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Nach wie vor darf in den sächsischen Kitas ausschließlich eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen stattfinden. Die Liste der systemrelevanten Berufsgruppen wurde am Freitag, dem 17.04.2020, von der Sächsischen Staatsregierung mit einer neuen Allgemeinverfügung nochmals erweitert. Da die Bestimmungen ab dem 18. April galten, blieb den Einrichtungen kaum eine Vorlaufzeit für die betrieblichen Anpassungen in der Kinderbetreuung. Der Sächsische Erzieherverband hat die fehlende Vorlaufzeit gegenüber dem Staatsministerium für Kultus kritisiert.  Bei zukünftigen Maßnahmen zur weiteren Öffnung der Kitas müssen laut SEV mindestens zwei Werktage bis zum in Krafttreten der neuen Regelung als Vorlaufzeit gegeben sein.

Mit Öffnung der Notbetreuung für weitere Berufsgruppen hat sich die Anzahl der zu betreuenden Kinder mancherorts schnell erhöht. Für das Erzieherpersonal ist es dadurch immer schwieriger die zum Infektionsschutz empfohlenen kleinen Gruppengrößen und notwendigen Abstandsregeln einzuhalten. In vielen Einrichtungen fehlen dafür der Platz sowie das notwendige Personal.

Da kleine Kinder sich oftmals nicht an die Distanzregeln und Schutzmaßnahmen halten, gleichzeitig aber die Infektion weitergeben können, besteht für das Erzieherpersonal ein erhöhtes Ansteckungsrisiko. Der SEV appelliert daher an die Eltern weiterhin verantwortungsvoll mit den Erkrankungen ihrer Kinder umzugehen. Bei Erkältungs- und Grippesymptomen gilt es die Kinder weiter zu Hause zu betreuen, sodass ausschließlich Kinder mit gutem Allgemeinbefinden die Einrichtungen besuchen. Eine generelle Mundschutzpflicht für das Erzieherpersonal sieht der SEV jedoch kritisch. Erzieher sollten freiwillig unter Rücksichtnahme auf ihre äußere Erscheinung auf die Kleinkinder entscheiden können, wann und wie lange sie einen Mundschutz tragen wollen.

Zum Schutz der Erzieher sollten die Kitaleitungen bei der Personalauswahl die individuelle Situation (Gesundheitszustand bzw. Vorerkrankungen, Alter, familiäre Situation) der Beschäftigten angemessen berücksichtigen. Unabhängig vom Alter zählen Personen mit Vorerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck), chronischen Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD) oder Leber, Krebspatienten, sowie Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) und einem geschwächten Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison) zur Risikogruppe, welche laut dem Steckbrief des Robert-Koch-Instituts schwere Krankheitsverläufe vermelden kann. Auch Raucher und Menschen mit Behinderungen gehören zu der gefährdeten Gruppe. Vor allem weisen jedoch ältere Personen ab etwa 50-60 Jahren ein stetig steigendes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf auf.

Eventuell könnten Ende April neue Schritte zur Öffnung der Kitas beschlossen werden. Der SEV wird den Prozess weiterhin begleiten und Vorschläge zum Infektions- und Gesundheitsschutz der Kinder und Erzieher an die entsprechenden Entscheidungsträger weitergeben. Gerne nimmt der SEV dafür konstruktive Vorschläge von Erzieherinnen und Erziehern aus der Praxis an.

Der Sächsische Erzieherverband hat zum Gesundheitsschutz und der weiteren Öffnung der Kitas eine Online-Befragung unter allen Mitgliedern und Einrichtungen gestartet. Wenn weitere Erzieherinnen und Erzieher an  der Befragung teilnehmen möchten, können Sie sich gern an uns wenden. Sie erhalten dann den entsprechenden Link per E-Mail.

Kontakt:
Theresa Fruß, Referentin für Bildungs-, Berufs- und Tarifpolitik,
Telefon: 0351 8392220, →E-Mail schreiben