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Kurzarbeit in Kitas wäre unverantwortlich

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Der Sächsische Erzieherverband (SEV) beobachtet mit Sorge, dass einige Träger von Kindertageseinrichtungen ihre Beschäftigten mit Änderungsverträgen, Kurzarbeit und Minusstundenaufbau konfrontieren, obwohl der Freistaat Sachsen weiterhin die Landesmittel in vollem Umfang zur Verfügung stellt und die nicht erhobenen Elternbeiträge über eine zentrale Finanzierungsregelung kompensiert werden. Außerdem sieht der SEV in einer Konzentration der Notbetreuung an bestimmten Standorten oder dem Zusammenfassen der Kinder zu einer Gruppe ein erhöhtes Infektionsrisiko.

Notbetreuungsangebot in Kitas

In den Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen sind aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie seit dem 18. März 2020 die regulären Betreuungsangebote entfallen. Die Träger der Kitas sollen an allen Einrichtungen ein Notbetreuungsangebot sicherstellen. Das steht den Kindern zur Verfügung, deren Eltern (Personensorgeberechtigte) in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.

Seit Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus vom 16. März 2020 war abschätzbar, dass nur noch ein geringer Teil der Kinder die Kindertageseinrichtungen besuchen wird. Genau das war beabsichtigt, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen.

Maßnahmen der Träger

Bereits vor Inkrafttreten der Allgemeinverfügung zum 18. März 2020 versuchten die ersten Träger von Kindertageseinrichtungen, den arbeitsvertraglich festgelegten Beschäftigungsumfang von Erzieherinnen und Erziehern abzusenken. Einzelne Arbeitgeber schicken ihre Beschäftigten mit der Begründung fehlender Arbeit in unbezahlten Urlaub oder fordern, dass Minusstunden aufgebaut werden sollen. Auch über die Einführung von Kurzarbeit wird mancherorts nachgedacht.

Kurzarbeit im Erzieherbereich ist das falsche Signal an eine Berufsgruppe, die während der Corona-Krise eine Notbetreuung in unseren Kitas sichert.

Änderungskündigungen, Kurzarbeit und Minusstundenaufbau sind zudem unvereinbar mit den am 18. und 20. März 2020 erfolgten Abstimmungen zwischen dem Freistaat Sachsen und den sächsischen Kommunen zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung während der Kita-Schließungen. Der SEV begrüßt diesbezüglich die klaren Ansagen von Kultusminister Christian Piwarz an die Träger der Kindertageseinrichtungen.

Finanzierung durch den Freistaat gesichert

Besonders unverständlich sind derartige Maßnahmen vor dem Hintergrund, dass die Finanzierung der Kindertagesbetreuung durch den Freistaat gesichert ist. Der Freistaat Sachsen hat zugesichert, die Landeszuschüsse selbstverständlich auch in Schließzeiten in voller Höhe zu zahlen. Dies bekräftigte der Staatsminister für Kultus in einem Schreiben an den Sächsischen Städte- und Gemeindetag sowie den Sächsischen Landkreistag am 27. März 2020. Außerdem hatte sich die sächsische Staatsregierung gemeinsam mit den kommunalen Vertretern darauf geeinigt, dass die Elternbeiträge für den Zeitraum der Gültigkeit der Allgemeinverfügung (zuletzt aktualisiert am 23.03.2020) nicht erhoben werden. Die Beiträge werden stattdessen über eine zentrale Finanzierungsregelung kompensiert. Die Staatsregierung erwartet, dass der kommunale Anteil an der Gesamtfinanzierung der Kindertagesbetreuung ebenso vollumfänglich geleistet wird, wie auch Gemeinden weiterhin die laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen zu zahlen haben.

Es ist vollkommen absurd, dass einzelne Träger ihre Kurzarbeit-Pläne mit finanziellen Ausfällen begründen. Der Freistaat Sachsen stellt weiterhin die Landesmittel in vollem Umfang zur Verfügung und die nicht erhobenen Elternbeiträge werden über eine zentrale Finanzierungsregelung kompensiert.

Kinder und Erzieher schützen

Die Schließung der Kitas ist eine wesentliche Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Freistaat. Das ist scheinbar manchem Träger der Kindertageseinrichtungen noch nicht ganz bewusst, denn es kam zur Konzentration der Notbetreuung an bestimmten Standorten oder dem Zusammenfassen der Kinder zu einer Gruppe. Außerdem sind mitunter die Gruppen in der Notbetreuung räumlich nicht optimal voneinander getrennt und untereinander in Kontakt. Doch genau das sind Umstände, die das Infektionsrisiko für die Kinder und Erzieherinnen erhöhen.

Die Allgemeinverfügung regelt ausdrücklich, dass grundsätzlich in allen Einrichtungen eine Notbetreuung angeboten wird, um das Infektionsrisiko in diesem Bereich auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Kultusminister Christian Piwarz erklärt zudem in einem Schreiben an SSG und LKT, „dass so viel Abstand wie nur möglich zwischen kleinen Personengruppen herzustellen ist“.

Im Interesse der Gesundheit von Kindern und Erzieherinnen plädiert der Sächsische Erzieherverband für eine dezentrale Notbetreuung an jeder Einrichtung und die Einhaltung der Abstandsregeln vor Ort.

Weitergedacht wird damit auch die Gefahr der Verbreitung einer Infektion auf die Eltern der Kinder minimiert, die in systemrelevanten Berufen beschäftigt und damit unentbehrlich sind.

Bei Beachtung dieser Maßgaben ergibt sich anhand der tatsächlich zu betreuenden Zahl der Kinder, wieviel Personal unbedingt notwendig ist. Dabei sind auch rechtliche Regelungen zu Arbeits- und Pausenzeiten sowie zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht zu beachten, selbst wenn nur ein Kind betreut werden muss.

Erzieher leisten wertvolle Arbeit – auch von zu Hause aus

Die Notbetreuung wird derzeit im Durchschnitt für vier bis fünf Prozent der Kinder in Anspruch genommen. Erzieherinnen und Erzieher, die zeitweise nicht in der Einrichtung eingesetzt sind, sollten Aufgaben in Heimarbeit erledigen, wie etwa die Aufbereitung von Bildungsinhalten, Vorbereitung von Aktivitäten für die Zeit nach den Kita-Schließungen, Konzeptarbeit, Portfolio, Entwicklungsberichte, Förderpläne für Integrationsmaßnahmen, Dokumentation von Lerngeschichten usw. Durch Home-Office werden zudem unnötige Infektionsketten vermieden.

Fehlende Arbeit scheidet als Argument für Kurzarbeit oder Änderungsverträge aus, weil Erzieherinnen, die nicht in der Notbetreuung eingesetzt sind, auch von zu Hause aus wertvolle Arbeit leisten können.

Der Sächsische Erzieherverband appelliert an die Städte und Gemeinden, ihren finanziellen Anteil an der Kindertagesbetreuung auch während der Corona-Krise zu leisten. Sie haben gerade in diesen schwierigen Zeiten auch eine Vorbildfunktion.

Bei Fragen zur Kurzarbeit, Änderungsverträgen oder Ähnliches stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen im SEV zur Verfügung:

Theresa Fruß, Referentin für Bildungs-, Berufs- und Tarifpolitik,
Telefon: 0351 8392220, →E-Mail schreiben

Claudia Raum, Rechtsanwältin im SLV,
Telefon: 0351 8392217,
→E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen:
→Kurzarbeit – Probleme nicht auf Kosten der Beschäftigten lösen