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Neue Allgemeinverfügung für Kitas und Schulen seit dem 6. Juni 2020

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Die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas wurde am 3. Juni 2020 vom sächsischen Kabinett beschlossen. Bis Ende Juni 2020 bleibt es an den Kitas und Schulen in Sachsen beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es kommen aber weitere Flexibilisierungen hinzu. So können z. B. unter den bekannten Hygiene- und Abstandsregeln die Schulen in eigener Verantwortung Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern durchführen. 

Was ist neu in Kitas?

Die Betreuung findet weiter in festgelegten Gruppen im Rahmen des Möglichen durch stets dasselbe pädagogische Personal statt. In manchen Einrichtungen kann es aber sinnvoll sein, eine größere Gruppe in einem größeren Bereich der Einrichtung mit mehreren pädagogischen Fachkräften zu bilden, um die Betreuung auch in Randzeiten in den stabilen Gruppen anzubieten und Pausenzeiten zu gewährleisten. An der täglichen »Gesundheitsbescheinigung« durch die Eltern wird festgehalten. 

Nach Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 11.06.2020 wurde noch einmal bekräftigt, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern in Kitas, Schulen und bei schulischen Veranstaltungen nicht eingehalten werden müsse, da eine Gefährdung des pädagogischen Personals durch infizierte Kinder bei Unterschreitung dieses Mindestabstands bislang wissenschaftlich nicht eindeutig erwiesen sei. Zudem könnten Kleinkinder und Grundschüler den Mindestabstand noch nicht einhalten.

Was ist neu an Schulen?

Für alle Schularten gilt: Mit Zustimmung der Schulleitung können Elternabende, Elterngespräche, Konferenzen und Gremiensitzungen zu grundlegenden schulischen Angelegenheiten sowie Veranstaltungen zum Schuljahresende unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und unter Einhaltung eines ausreichenden Abstandes auf dem Schulgelände durchgeführt werden. 

Die Schulbesuchspflicht bleibt an Grundschulen weiter ausgesetzt. Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter zu Hause lernen. Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Eltern müssen sich zwischen dem Unterricht in der Schule oder dem Lernen von zu Hause aus entscheiden. Die strikte Gruppentrennung und die tägliche Pflicht zur Abgabe der »Gesundheitsbescheinigung« bleiben bestehen. 

Für Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 und für Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 einschließlich der berufsbildenden Schulen bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es wird weiter im Wechsel von Präsenzunterricht an der Schule und häuslicher Lernzeit unterrichtet. Es besteht Schulbesuchspflicht an den Präsenztagen. Die nähere Ausgestaltung dieses Wechsel-Modells obliegt der Schulleitung. 

Geltungsdauer

Die Allgemeinverfügung trat am 6. Juni 2020 in Kraft und gilt bis zum 29. Juni 2020.