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Neues Kita-Gesetz für Sachsen

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Die Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben am 19. Januar 2023 einen Gesetzentwurf zur Änderung des sächsischen Kitagesetzes (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) vorgelegt.
Die Parteien kommen damit ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag von 2019 nach, das bestehende Gesetz im Hinblick auf die Finanzierung, Qualitätssicherung und -entwicklung zu ergänzen.

Das Hauptaugenmerk der Novelle liegt auf der personellen Ausstattung der sächsischen Kindertageseinrichtungen. Dazu wird die Fachkraft-Kind-Relation erhöht. Zum 1. August 2023 soll die Beschäftigung von zusätzlich 1.000 Erzieherinnen und Erziehern finanziert werden. Gleichzeitig wird der Landeszuschuss für die Kommunen erhöht, um die entstandene Mehrbelastung durch die gestiegenen Personal- und Sachkosten für die Gemeinden auszugleichen.

Finanziert werden die Änderungen durch den Ende Dezember 2022 vom Landtag verabschiedeten Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024. Die Novellierung des Kita-Gesetzes wurde parallel zu den Haushaltsverhandlungen erarbeitet und ist deshalb bereits mit den entsprechenden Mitteln im Doppelhaushalt bedacht.

Weitere geplante Änderungen des sächsischen Kita-Gesetzes sind:

  • Die Bedeutung des Sächsischen Bildungsplans für die pädagogische Arbeit mit den Kindern wird gestärkt und eine bedarfsbezogene Weiterentwicklung verankert.
  • Der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag wird im Hinblick auf die gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen und Herausforderungen geschärft.
  • Die Schulvorbereitung wird als langfristige Aufgabe beschrieben, die nicht auf das letzte Kindergartenjahr beschränkt ist.
  • Der Begriff „Inklusion“ wird im Kita-Gesetz verankert.
  • Für Fort- und Weiterbildungen wird ein höherer Grad der Verbindlichkeit festgelegt.
  • Die regelmäßige Berichterstattung zur Kostenentwicklung in der Kindertagesbetreuung wird verankert.

Der Ausschuss für Schule und Bildung wird den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am Freitag, 3. März 2023, öffentlich anhören. Der Gesetzentwurf kann in der Infothek des sächsischen Landtags (Drucksache 7/12227) eingesehen werden.