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Planungssicherheit für Kitas und Horte

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Die neue Allgemeinverfügung für den Betrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen soll vom 31. August bis zum 21. Februar 2021 gelten. Dies gab der Sächsische Staatsminister für Kultus, Christian Piwarz, am 11. August in einer Pressekonferenz bekannt. Die lange Laufzeit der Allgemeinverfügung solle für die Kitas und Horte mehr Planungssicherheit garantieren.

Demnach will man landesweite Beschränkungen vermeiden. Stattdessen werde es bei lokalen Infektionsausbrüchen temporäre Einschränkungen vor Ort und gegebenenfalls die Schließung von einzelnen Einrichtungen geben. Schul- und Kitaschließungen sollten jedoch das Mittel letzter Wahl bleiben. Der Kultusminister appellierte dabei wiederholt auch an die Verantwortung und Vernunft der Gesellschaft.  

Bisher gültige Vorgaben zum Infektionsschutz bleiben unverändert. Alle einrichtungsfremden Personen, wie etwa Eltern, müssen weiterhin bei Betreten der Einrichtungen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und auf den nötigen Abstand zu anderen Personen achten. Weiterhin gilt zudem der Grundsatz, dass nur gesunde Kinder, ohne typische Corona-Symptome, die Einrichtung besuchen können. Damit bleibt die Gesundheitsbestätigung erhalten. Wird keine Erklärung vorgelegt, kann das Kind an diesem Tag nicht in Betreuung aufgenommen werden. Für die Horteinrichtungen entfällt die schriftliche Erklärung über den Gesundheitszustand des Kindes.

Neu ist: Wer sich innerhalb der zwei Wochen vor dem geplanten Besuch der Kita in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss nun einen negativen Corona-Test mit sich führen.

Die Laufzeit der neuen Allgemeinverfügung hängt maßgeblich vom weiteren Infektionsgeschehen ab. Sollte sich dieses deutlich verschlechtern, könnten auch noch vor den Winterferien 2021 neue Regeln erlassen werden.