Die frühkindliche Bildung in Sachsen legt den Grundstein für eine gelungene Bildungsbiografie. Kindertageseinrichtungen sind der erste Bildungsort. Jedes Kind soll dort, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, kultureller und ethnischer Zugehörigkeit oder sozialem Status der Familie optimale Entwicklungsmöglichkeiten vorfinden und Potenziale entfalten können. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, müssen für die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden. Zusätzlich bedarf es an Investitionen und Kampagnen zur Steigerung der gesellschaftlichen Wertschätzung für die Berufsgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst.
Der derzeitige Geburtenrückgang im Freistaat Sachsen muss genutzt werden, um die Qualität der frühkindlichen Bildung zu verbessern und dem Bildungsauftrag gerecht zu werden. Die aktuellen gesamtgesellschaftliche Herausforderungen haben auch Auswirkungen auf die Betreuung der Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten. Eine heterogene Gruppenzusammensetzung, sozial-emotional auffällige Kinder, die sprachliche Bildung und gelebte Inklusion sind nur einige der Punkte, die zusätzlicher Aufmerksamkeit bedürfen. Der SEV fordert mehr Zeit für die Arbeit mit und am Kind, um eine individuelle Förderung und die Bewältigung der gestiegenen Anforderungen in den sächsischen Kitas zu gewährleisten.
Sachsen weist mit 53 Prozent der unter Dreijährigen und fast 95 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen zwar eine sehr hohe Betreuungsquote vor, hinsichtlich des Betreuungsschlüssels belegt es im bundesweiten Vergleich jedoch den zweitschlechtesten Platz (Krippe 1:5,3 und Kindergärten 1:11,4). Die landesrechtlichen Vorgaben müssen daher, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, reformiert werden. Die Chance auch bei sinkenden Kinderzahlen alle gut ausgebildeten Fachkräfte zu halten, muss genutzt werden. Etwaige Mehrbedarfe durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen ab 2026, müssen ebenfalls beachtet werden.
Bei der Berechnung des Personalbedarfs müssen Abwesenheitszeiten durch Urlaub, Krankheit, Weiterbildung, mittelbare pädagogische Arbeit und Praxisanleitung berücksichtigt werden. Der SEV setzt sich daher für eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:3 in Krippen, 1:10 in Kindergärten und 1:15 in Horten ein. Studierende, Auszubildende und Assistenzkräfte dürfen nur bedingt auf den Personalschlüssel angerechnet werden.
Für eine qualifizierte Personalführung und Teamarbeit muss im Personalschlüssel ausreichend Leitungszeit einberechnet sein. Die Leitungszeit ist in Anbetracht der steigenden Anforderungen hinreichend anzupassen. Zudem ist ausreichend Leitungszeit für eine qualifizierte Personalführung und Teamarbeit einzuberechnen. In Anbetracht der steigenden Anforderungen an die Leitung ist diese hinreichend anzupassen.
Der SEV unterstützt den Einsatz von multiprofessionellen Teams. Zusätzliche Fachkräfte wie Sozialarbeiter, Sprachfachkräfte, Logopäden, Integrationshelfer, Alltags-Helfer, etc. sollten genutzt werden, um sowohl den steigenden Anforderungen der pädagogischen als auch den zunehmenden administrativen Aufgaben in den Einrichtungen gerecht zu werden. Fachkräfte dieser Berufsgruppen dürfen nicht oder nur bedingt bei der Berechnung des Gesamtpersonalbedarfs der Kitas berücksichtigt werden.
Um mehr Menschen für die wertvolle und anspruchsvolle Tätigkeit im Elementarbereich begeistern und langfristig binden zu können, müssen den Fachkräften ausreichende, qualitativ hochwertige und bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Die Arbeit im frühkindlichen Bildungsbereich ist anspruchsvoll und geht sowohl mit körperlichen als auch psychischen Herausforderungen und Belastungen einher. Der SEV fordert daher mehr Investitionen in einen verbesserten Gesundheitsschutz in und für Kindertageseinrichtungen und deren Beschäftigte. Um die Belastungen und verschiedenen Risikofaktoren innerhalb des beruflichen Alltags so gering wie möglich zu halten, sollte ein innerbetriebliches Gesundheitsmanagement mit Präventionsmaßnahmen sowie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst erfolgen. Zudem setzt sich der SEV für eine Wiedereinführung von Altersteilzeitregelungen in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes zur flexiblen Arbeitszeit für ältere Beschäftigte ein. Dadurch können ein erhöhter Krankenstand, Überlastungen und ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf verhindert werden.
Inklusion steht für die selbstverständliche und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft, unabhängig von Geschlecht, Behinderung, Sprache, Religion, Kultur, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen, usw. Um dem Inklusionsgedanken gerecht zu werden, müssen Bildungseinrichtungen so gestaltet werden, dass alle Kinder gemäß ihrer Individualität akzeptiert, wertgeschätzt und unterstützt werden sowie gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben und Lernen in der sozialen Gemeinschaft teilhaben können.
Dazu gehören die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen besseren Austausch zwischen allen Bildungsebenen und sämtlichen Akteuren ebenso wie räumliche, sächliche, organisatorische und personelle Ausstattung, deutlich verstärkte Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der inklusiven Pädagogik und nicht zuletzt deutlich spürbare Entlastungsmaßnahmen für inklusiv arbeitende Beschäftigte.
Heilpädagogische Inhalte und Methoden zur Umsetzung einer inklusiven Pädagogik müssen verstärkt in Aus-, Fort- und Weiterbildungen vermittelt werden. Dazu sind die Ausbildungsstätten mit dementsprechend qualifizierten Lehrkräften auszustatten.
Der SEV weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass es für die qualitativ hochwertige Umsetzung einer inklusiven Pädagogik in den Bildungseinrichtungen einen erhöhten Personalbedarf gibt, sowohl an pädagogischen Fachkräften mit Fachschul- als auch Hochschulausbildung. Neben der pädagogischen Arbeit mit den Kindern wird ausreichend Zeit für die Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung, die Gestaltung der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern, das Schreiben der Entwicklungsberichte sowie für die notwendigen Teamabsprachen und Fallbesprechungen benötigt. Des Weiteren braucht es Therapeuten verschiedener Fachrichtungen, Sonderpädagogen, medizinisches Fachpersonal oder Pflegepersonal, ggf. Psychologen, welche allen Bildungseinrichtungen bei Bedarf zeitnah und flexibel zur Verfügung stehen.
Um Inklusionsprozesse besser zu gestalten, ist der fachlicher Dialog zwischen den Einrichtungsträgern, den beteiligten Ämtern, sozialen Diensten sowie den Forschungs- und Bildungsakteuren weiterzuentwickeln. Generell müssen die Verfahrenswege, um Genehmigungen und Unterstützungsleistungen zu erhalten, vereinfacht werden.
Der SEV befürwortet die Überlegungen zur Wiedereinführung des verpflichtenden Vorschuljahres. Für eine bestmögliche Förderung der Kinder muss die Anschlussfähigkeit von Kitas und Grundschulen sichergestellt, Bildungsprozesse miteinander abgestimmt und Bildungsangebote aufeinander aufgebaut werden. Um die Chancengleichheit zu wahren, muss dieses Vorschuljahr kostenlos sein. Die Zusammenarbeit zwischen Kitas und Grundschulen sollte verbessert werden, um den Wissensaustausch über die Fähigkeiten und Lernfortschritte der Kinder beim Schuleintritt zu gewährleisten.
Medienpädagogische Themen sollten ganzheitlich in den Kitas integriert werden und sich an der Lebenswelt der Kinder orientieren. Für die digitale Medienbildung müssen die technischen Voraussetzungen (WLAN, Endgeräte, etc.) in den Einrichtungen geschaffen werden. Die Funktionsfähigkeit von Geräten und Anwendungen darf dabei keine Zusatzaufgabe der pädagogischen Fachkräfte sein. Hierfür sind die Träger zuständig und multiprofessionelle Teams können zum Einsatz kommen.
Die Fachkräfte müssen im Umgang mit medienpädagogischen Themen sowie digitalen Medien geschult werden. Das pädagogische Personal in Kitas einschließlich der Einrichtungsleitungen muss das Angebot erhalten, regelmäßige Fortbildungen zu medienpädagogischen Projekten sowie dem Datenschutz wahrzunehmen. Eine Aufstellung datenschutzkonformer Anwendungen und Geräte sollte vom Ministerium erstellt werden, um den Fachkräften Handlungssicherheit zu geben.
Bildung für nachhaltige Entwicklung bedeutet, Menschen zu befähigen, zukunftsfähig zu denken und zu handeln. In der frühkindlichen Bildung sollten die pädagogischen Fachkräfte dazu befähigt werden, das Thema ganzheitlich in allen Bereichen der Einrichtung umzusetzen. Den Kindern sollte die Möglichkeit geboten werden, sich spielerisch mit zukunftsrelevanten Themen und Fragestellungen zu beschäftigen, ihre Umwelt zu erkunden, Zusammenhänge zu entdecken oder sich Gedanken über Gerechtigkeit, Ressourcen und über den Umgang miteinander zu machen. Träger und Fachkräfte sollten gleichermaßen dafür sensibilisiert werden und Fort- und Weiterbildungen in Anspruch nehmen können. Um den Fachkräften einen Leitfaden für die Umsetzung an die Hand zu geben, befürwortet der SEV die Aufnahme von BNE in den sächsischen Bildungsplan.