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Tarifeinigung unter Pandemiebedingungen

Foto: T. Fruß

Bei den Tarifverhandlungen in Potsdam für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen hat es am 25. Oktober 2020 ein Verhandlungsergebnis, einen „Corona-Kompromiss“, gegeben.

Noch im Jahr 2020 wird eine Corona-Sonderzahlung an alle Beschäftigten gezahlt. Diese beträgt

  • 600 Euro in den Entgeltgruppen 1 bis 8,
  • 400 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 12,
  • 300 Euro in den Entgeltgruppen 13 bis 15.

Erzieherinnen in S8a und S8b erhalten ebenfalls die Corona-Prämie in Höhe von 600 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten sie anteilig.
„Corona-Prämien“ sind steuer- und sozialabgabenfrei, soweit sie in der Summe mit eventuell bereits gewährten Prämien nicht den Betrag von 1.500 Euro übersteigen.

Beschäftigte in Gesundheitsbehörden zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erhalten weitere Corona-Sonderprämien.

Die Entgelte werden zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent (mindestens 50 Euro) und zum
1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent erhöht, bei einer Laufzeit von 28 Monaten bis zum 31.12.2022.

Die Ost-West-Angleichung der Arbeitszeit im kommunalen Bereich von 40 auf 39 Stunden erfolgt in zwei Stufen von jeweils einer halben Stunde zum 1.1.2022 und zum 1.1.2023, mit Ausnahme des Krankenhausbereichs. Dort erfolgt die Angleichung auf das Westniveau von 38,5 Stunden in den Jahren 2023 bis 2025 mit jeweils einer halben Stunde pro Jahr.

Die Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) im kommunalen Bereich wird bei Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 8 (so auch für Erzieherinnen in S 8a und S 8b) im Tarifgebiet Ost erhöht 81,51 Prozent in 2022 und 84,51 Prozent in 2023.
Dass diese fünfprozentige Erhöhung im Tarifgebiet West bereits in 2022 vollständig gezahlt wird, ist für die Beschäftigten im Osten 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung schwer nachvollziehbar.

Zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes im kommunalen Bereich werden alternative Entgeltanreize ermöglicht. Per Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung vor Ort kann ein bestimmtes Budget, z. B. für Zuschüsse zu Fitnessstudiobesuchen, Job-Tickets, Kita-Beiträgen u. ä., verwendet werden.

Es ist das Verdienst der Gewerkschaften und ihrer Mitglieder, dass es in diesen schwierigen Zeiten überhaupt eine positive Tarifentwicklung gibt. Ohne den Druck der Gewerkschaften wären Arbeitgeber zu Lohnerhöhungen nicht bereit gewesen. Erinnert sei an die Vorstellungen des Dresdner Finanzbürgermeisters Peter Lames, der noch Anfang Mai die Gehälter der Beschäftigten bei der Landeshauptstadt per Haustarifvertrag absenken wollte und Erhöhungen der Bezüge für die nächsten fünf Jahre ausgeschlossen hatte.

Obwohl die Forderungen der Gewerkschaften anfangs überschaubar waren, kam es dennoch zu einer Überfrachtung dieser Tarifrunde. Die Arbeitgeberseite sah eigenen Handlungsbedarf zu einem Notlagentarifvertrag für Flughäfen, zur Konkretisierung des Begriffs „Arbeitsvorgang“ (TV-L § 12) nach mehreren verlorenen BAG-Urteilen, zu Einschnitten bei der Jahressonderzahlung im Sparkassenbereich und weiteren Themen die nicht auf dem Forderungspapier der Gewerkschaften standen.

In der finalen Verhandlungsrunde in Potsdam war schnell klar, dass die Arbeitgeberseite ein bestimmtes Finanzvolumen nicht überschreiten würde. Deshalb mussten Verbesserungen in speziellen Bereichen wie Krankenpflege und öffentlicher Gesundheitsdienst so ausgestaltet werden, dass das Ergebnis bei der allgemeinen Entgelterhöhung für alle Beschäftigtengruppen vertretbar ist.

Bis zuletzt wurde über die Laufzeit des neuen Tarifvertrages sehr kontrovers verhandelt. In ihrem schriftlichen Angebot vom 16.10.2020 hatten die Arbeitgeber 36 Monate bis zum 31.8.2023 vorgesehen. Bei der nunmehr ausgehandelten Laufzeit von 28 Monaten bis zum 31.12.2022 sind die nächsten Tariferhöhungen im Jahr 2023 wieder möglich.

„Vor dem Hintergrund der Corona-Krise mit wirtschaftlicher Talfahrt und Steuerausfällen ist das eine akzeptable Tarifeinigung“, konstatiert Jens Weichelt, Mitglied der dbb-Verhandlungskommission in Potsdam. „Mit Corona-Prämien werden die Leistungen der Beschäftigten bei der Bewältigung der Pandemie gewürdigt. In Anbetracht der niedrigen Inflationsrate sind auch die moderaten Lohnerhöhungen vertretbar.“

Theresa Fruß vom Sächsischen Erzieherverband resümiert: „Die sächsischen Erzieherinnen und Erzieher haben sich in dieser Tarifrunde für die Wertschätzung der Leistungen des öffentlichen Dienstes stark gemacht und für die Ost-West-Angleichung der Arbeitszeit gekämpft. Dieses Ziel wurde erreicht, wenngleich der Sächsische Erzieherverband einen früheren Zeitpunkt angestrebt hatte.“

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