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Zum Umgang mit Krieg in der Kita

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In Deutschland haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Anrecht auf Betreuung und Förderung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater – unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht (verankert im § 24 Absatz 2 im Achten Sozialgesetzbuch SGB VIII). Kinder ab drei Jahre können bis zum Schuleintritt einen Kindergarten besuchen. Danach ist für schulpflichtige Kinder der Besuch eines Hortes vor und nach dem täglichen Schulunterricht möglich. Diesen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben auch die geflüchteten Kinder aus der Ukraine.

Nähere Informationen zum Betreuungsanspruch der geflüchteten Kinder erhalten Sie beim Freistaat Sachsen.

Wie spricht man mit Kindern über Krieg?

Mit der wachsenden Zahl von geflüchteten Kindern kehrt das Thema Krieg auch in die sächsischen Kitas ein. Informationen und Materialien zum Thema Krieg werden den pädagogischen Fachkräften u. a. vom Sächsischen Kita-Bildungsserver zur Verfügung gestellt:

Die Servicestelle des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ hat Anregungen und Hinweise zusammengestellt, wie mit Kindern angemessen und sensibel über das Thema Krieg gesprochen werden kann. Zudem präsentiert die Servicestelle ausgewählte Kinderbücher zum Thema Krieg und Flucht.

Das Landeskompetenzzentrum zur Sprachförderung an Kindertageseinrichtungen in Sachsen (LakoS) bietet einen „Erste-Hilfe-Kommunikationskasten Ukraine“ an, der Materialien und Angebote enthält, die praxisnah und ressourcenorientiert die gemeinsame pädagogische Arbeit in der Anfangszeit sowie die Kommunikation mit Kindern und ihren Familien erleichtern können.

Das Programm WillkommensKITAs hat einen Text veröffentlicht, in dem mehrere Expertinnen und Experten Anregungen geben, wie man mit Kindern über das Thema Krieg sprechen und ihnen Geborgenheit und Halt geben kann.

Berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen im Umgang mit geflüchteten, ukrainischen Kindern in Ihrer Einrichtung! Bei der Beantwortung von Fragen oder der Lösung von Problemen helfen wir jederzeit gern.
Kontakt per E-Mail: kontakt@sev-gewerkschaft.de