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Auftaktverhandlungen ohne Ergebnis – Ost-West-Angleichung der Jahressonderzahlung bleibt wichtige Forderung

Am 26.02.18 begannen in Potsdam die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Die Arbeitgeber waren zur Unterbreitung eines Angebotes an ihre Beschäftigten nicht bereit.

Nachdem die Auftaktrunde ohne greifbare Ergebnisse zu Ende gegangen war, charakterisierte der Verhandlungsführer des dbb beamtenbund und tarifunion Ulrich Silberbach die Verhandlung mit einem Vergleich: „Wie das aktuelle Wetter: sonnig, aber eiskalt.“ Er konkretisierte: „Die Gesprächsatmosphäre stimmt. Das kann man durchaus mit sonnig umschreiben, aber bei den konkreten Inhalten machen die Arbeitgeber direkt zu. Es wurde dann doch ganz schnell frostig, als wir unsere Teilhabe an der hervorragenden wirtschaftlichen Lage eingefordert haben.“

Der dbb beamtenbund und tarifunion, die Spitzengewerkschaft des Sächsischen Erzieherverbandes, fordert eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 6 Prozent, mindestens jedoch 200 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Für die Beschäftigten bei sächsischen Städten, Gemeinden und Landkreisen hat die Ost-West-Angleichung des Tarifrechts eine hohe Bedeutung.

Die Ost-West-Angleichung der Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) im kommunalen Bereich von derzeit 75 Prozent auf 100 Prozent des Westniveaus ist fester Bestandteil des Forderungskatalogs der Gewerkschaften. Die Mitgliederbefragung des Sächsischen Erzieherverbandes nach „ihren“ Forderungen in dieser Tarifrunde zeigte, dass die Beseitigung der Ost-West-Unterschiede in der Jahressonderzahlung noch vor der linearen Einkommenserhöhung als besonders wichtig erachtet wird.

Die Verhandlungen werden am 12./13. März 2018 in Potsdam fortgesetzt.

Bildquelle: dbb, F.Windmüller

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