Aktuelles

Position des Sächsischen Erzieherverbandes

Die finanzielle Ausstattung der Kitas für die kommenden zwei Jahre wird in den nächsten Wochen festgelegt. In der Plenarsitzung des Landtages vom 13.-16.12.2016 soll der Doppelhaushalt 2017/18 beschlossen werden. Der Sächsische Erzieherverband hat sich zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/18 positioniert und fordert Nachbesserungen:

  • Zwei Stunden Vor- und Nachbereitungszeit pro Fachkraft und Woche
  • Keine Kürzung der bisher geförderten Bereiche der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Innovationsprozessen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege1
  • Anschlussprojekte zu den Themenbereichen „Inklusion“ und „Kita als Ausbildungseinrichtung“

Hintergrund:
Pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen sind nach § 2 SächsKitaG verpflichtet, den Sächsischen Bildungsplan als Grundlage der Gestaltung der pädagogischen Arbeit umzusetzen. Die Arbeit unterscheidet sich in unmittelbare pädagogische Arbeit auch „Dienst am Kind“ benannt und mittelbare pädagogische Arbeit. Letzteres betrifft bspw. Angebote zur Gestaltung der Erziehungspartnerschaft mit Eltern, die Dokumentation der Entwicklungsprozesse, die Vor- und Nachbereitung pädagogischer Angebote, die individuelle Entwicklungsbegleitung, die Durchführung von Teamberatungen und Teamentwicklungsprozessen, die systematische Qualitätssicherung und geplante Qualitätsentwicklung. Im Doppelhaushalt 2017 /18 vollzieht sich nach §12 SächsKitaG die schrittweise Verbesserung des Personalschlüssels in Krippen von 1:6 auf 1:5. Im Kindergarten und in den Horten ist keine Verbesserung des Personalschlüssels in diesem Zeitraum vorgesehen. Die Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte muss in der Regel als unmittelbare pädagogische Arbeit im Einsatz bei den Kindern geplant werden. Für die Aufgaben der mittelbaren pädagogischen Arbeit steht in der Praxis der Kitas wenig bis keine Arbeitszeit zur Verfügung. Es gibt zurzeit keine gesetzliche Regelung zur Höhe der Inanspruchnahme von Vor- und Nachbereitungszeit. Die umfassende Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans ist aus den genannten Gründen nur mit der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen möglich. Mittelfristig setzt sich der Sächsische Erzieherverband für eine Vor- und Nachbereitungszeit im Umfang von fünf Stunden ein. Mit dieser Regelung läge Sachsen immer noch unterhalb der Empfehlungen der Bertelsmann Studie „Qualitätsausbau in Kitas 2016“. Diese empfiehlt mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit für die mittelbare pädagogische Arbeitszeit.

Weiterhin müssen die pädagogischen Fachkräfte auf sichere, d. h. gegenfinanzierte, Unterstützungssysteme wie die Fachberatung und den Kita-Bildungsserver zurückgreifen können. Die Fachberatung wird weiterhin über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (SächsKitaQualiRL) anteilig finanziert. Der Kita Bildungsserver wurde bisher über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Innovationsprozessen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege unterstützt, jedoch in der Summe rückläufig. Die zukünftige Finanzierung ist nach Angabe der Verantwortlichen des Kita-Bildungsservers nicht abgesichert.

Innovative Projekte beispielsweise das Landesmodellprojekt Inklusion in Kindertageseinrichtungen „Eine Kita für Alle“ oder das Bundesmodellprojekt „Lernort Praxis“, welche beide 2016 auslaufen, benötigen zur Verstetigung Anschlussprojekte um Nachhaltigkeit zu gewährleisten und insgesamt bessere Rahmenbedingungen für Integration/Inklusion und die praktische Ausbildung von zukünftigen Fachpersonal.

1Hinweis. Ab 01.10.16 tritt diese Richtlinie außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (SächsKitaQualiRL) in Kraft.)

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