Aktuelles

Neues Kita-Gesetz für Sachsen

©Bild von jcomp auf Freepik

Der Sächsische Landtag hat am 1. Juni 2023 die Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Sächsisches Kita-Gesetz) beschlossen.

Folgende Neuerungen bringt die Gesetzesnovelle mit sich:

Personalausstattung

Das Hauptaugenmerk liegt auf der personellen Ausstattung der sächsischen Kindertageseinrichtungen. Zum 1. August 2023 wird die Beschäftigung von zusätzlich 1.000 Erzieherinnen und Erziehern finanziert. Für jede vollzeitbeschäftigte pädagogische Fachkraft ist nach der Gesetzesänderung zusätzliches Personal im Umfang von 0,04 Vollzeitäquivalenten bereitzustellen. Jede Kita kann dadurch für die Arbeit mit den Kindern theoretisch vier Prozent mehr Personal einsetzen als bisher. Eine tatsächliche Verbesserung der aktuellen Situation wird aber lediglich bei größeren Kitas spürbar sein. Erst bei einer Einrichtung mit ungefähr 30 Krippen und 90 Kindergartenplätzen könnte zusätzlich eine halbe Vollzeitkraft beschäftigt werden.

Landeszuschuss

Gleichzeitig wird der Landeszuschuss für die Kommunen erhöht, um die entstandene Mehrbelastung durch die gestiegenen Personal- und Sachkosten für die Gemeinden auszugleichen. Insgesamt steigt der Zuschuss auf jährlich 3.455 Euro für jedes Kind, das neun Stunden in der Kita betreut wird. Finanziert werden die Änderungen durch den Ende Dezember 2022 vom Landtag verabschiedeten Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024.

Weitere Neuerungen

  • Der Begriff Inklusion wurde im Kita-Gesetz verankert.
  • Die Kindertagespflege wird durch die Gesetzesänderung aufgewertet.
  • Für Fort- und Weiterbildungen wurde ein höherer Grad der Verbindlichkeit festgelegt.
  • Die Bedeutung des Sächsischen Bildungsplans wurde gestärkt und eine bedarfsbezogene Weiterentwicklung verankert.
  • Die Schulvorbereitung wird als langfristige Aufgabe beschrieben, die nicht auf das letzte Kindergartenjahr beschränkt ist.

Kleiner Schritt, aber keine spürbaren Veränderungen

Die Gesetzesnovelle geht in die richtige Richtung und kleine Verbesserungen sind erkennbar. In einigen Bereichen bleiben die Anpassungen jedoch hinter den Erwartungen zurück. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien zum Beispiel darauf geeinigt, ab 2022 Fehlzeiten, die durch Urlaub, Weiterbildung und Krankheit entstehen, bei der Berechnung des Personalschlüssels zu berücksichtigen. Die nun bevorstehenden Verbesserungen werden beim Ausgleich personeller Fehlzeiten jedoch nur marginal spürbar sein.