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Mahnwache vor dem Dresdner Rathaus

Foto © Linda Röck

Zahlreiche Angestellte aus Jobcentern, Verwaltungen der Gemeinden und der Landkreise und aus Kindertageseinrichtungen haben sich an Warnstreiks beteiligt. Allein zur Mahnwache vor dem Haupteingang des Dresdner Rathauses versammelten sich ca.150 Beschäftigte, um ihre Forderungen am Sitz des Arbeitgebers zu bekräftigen.
„28 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ist den Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine Mauer zwischen den Tarifgebieten Ost und West nicht mehr vermittelbar. Die Ost-West-Angleichung der Jahressonderzahlung ist überfällig!“, fordert Jens Weichelt, stellvertretender Vorsitzender der dbb-Bundestarifkommission.

Der Sächsische Erzieherverband hatte mit seiner Spitzengewerkschaft dbb beamtenbund und tarifunion am 10. April alle Beschäftigten im Kommunal- und Bundesdienst im Geltungsbereich des TVöD in Dresden und Freital zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Dem Ruf folgten Angestellte aus den Arbeitsagenturen, den Verwaltungen in Dresden und Freiberg, den Kindertageseinrichtungen, Mitglieder der Deutschen Polizeigewerkschaft Sachsen, der Gewerkschaft der Sozialversicherung, Landesverband Sachsen, des Bundes Deutscher Forstleute, des Bundes der Technischen Beamten und der Gewerkschaft Mess- und Eichwesen Sachsen.

Sollte es in den nächsten Tagen in Potsdam zu keiner Einigung kommen, sind die Beschäftigten zu weiteren Arbeitskampfmaßnahmen entschlossen.

Auf Plakaten und in kurzen Redebeiträgen wurde die Ost-West-Angleichung der Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) im kommunalen Bereich von derzeit 75 Prozent auf 100 Prozent des Westniveaus gefordert. Für die Beschäftigten bei sächsischen Städten, Gemeinden und Landkreisen hat die Ost-West-Angleichung des Tarifrechts eine besondere Bedeutung. Aus diesem Grund ist das auch ein fester Bestandteil des Forderungskatalogs der Gewerkschaften. Gemeinsam mit seiner Spitzengewerkschaft dbb beamtenbund und tarifunion fordert der Sächsische Erzieherverband weiterhin eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 6 Prozent, mindestens jedoch 200 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

Am 15. und 16. April 2018 findet in Potsdam die dritte Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen statt. In zahlreichen bundesweiten Protestaktionen in den letzten Tagen intensivierten die kommunalen Beschäftigen den Druck auf die Arbeitgeber und verdeutlichten ihre Forderungen.
Die zweite Runde der Tarifverhandlungen am 12. und 13. März 2018 war ohne Angebot der Arbeitgeber zu Ende gegangen. Die Arbeitgeber waren zur Unterbreitung eines Angebotes nicht bereit, obwohl die Einnahmen in den öffentlichen Haushalten bei Bund und Kommunen so gut wie nie in den letzten 26 Jahren sind.

Diese Einkommensrunde betrifft insgesamt 2,6 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, einschließlich der Erzieherinnen und Erzieher, die bei den Städten und Gemeinden beschäftigt sind.

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