Angesichts der bundesweit anhaltend hohen Infektionszahlen hat die Sächsische Staatsregierung am 27. November verschärfte Regelungen in einer neuen Corona-Schutz-Verordnung festgeschrieben:
- Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) (*.pdf, 0,35 MB)
Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 27. November 2020 | gültig vom 1. Dezember bis 28. Dezember 2020
Im Bildungsbereich besteht breiter Konsens, Schulen und Kitas grundsätzlich offenzuhalten und Präsenzunterricht weitestgehend zu ermöglichen. Damit soll der Schule als Lern- und Lebensort und dem Recht auf Bildung für die Kinder und Jugendlichen Rechnung getragen werden.
Es gelten alle bisherigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen in Schulen und Kitas fort. Laut dem Sächsischen Staatsminister für Kultus, Christian Piwarz, sollen die neuen Maßnahmen die bereits bestehenden ergänzen, um den Gesundheitsschutz für Lehrer, Erzieher und die Kinder und Jugendlichen zu erhöhen.
Ab Dienstag, den 1. Dezember 2020, gelten bei besonders hohen Infektionslagen mit einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche folgende Regelungen im Kitabetrieb:
Wenn der Inzidenzwert überschritten wird, dann gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb mit der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen sowie der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen. Näheres ist in Handlungsempfehlungen für Kindertageseinrichtungen geregelt. Sogenannte »offene Konzepte« sind bis auf weiteres nicht zulässig. Die Schulvorbereitung erfolgt in Verantwortung der Kita in der Einrichtung – ohne Beteiligung der Grundschulen. → siehe dazu Gemeinsame Empfehlungen zum eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen vom 27.11.2020 (n Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus, dem Sächsischen Städte-und Gemeindetag sowie dem Sächsischen Landkreistag)
.Die Weihnachtsferien beginnen an den sächsischen Schulen am 21. Dezember 2020. Das heißt, der letzte Schultag ist der 18. Dezember 2020 (siehe dazu den Erlass vom 26.11.2020). Der SEV appelliert an die Eltern, dass sie ihre Kinder am 21.- 22.12.2020, sofern es sich beruflich einplanen lässt, zu Hause betreuen.
Quelle: