Faire Gehaltserhöhung und keine Kürzung der Betriebsrenten
Bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen gibt es eine Tarifeinigung. Sie sieht u.a. eine Erhöhung der Tabellenentgelte
- um 2,4% zum 1. März 2016 und
- um 2,35% zum 1.Februar 2017
- bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis zum 28. Februar 2018 vor.
Für die Auszubildenden wurde eine Erhöhung der Entgelte um 35 Euro zum 1. März 2016 und um 30 Euro zum 1. Februar 2017 erreicht. Außerdem gibt es für sie Unterstützung für Lernmittel in Höhe von jährlich 50 Euro sowie Verbesserungen hinsichtlich der Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei Berufsschulblockunterricht.
Die betriebliche Altersversorgung konnte in voller Höhe erhalten werden. In einigen Bundesländern erfolgt durch die kommunalen Zusatzversorgungskassen eine Anhebung des Eigenanteils der Versicherten. Der zusätzliche Beitrag der Arbeitnehmer wird in diesen Bundesländern in drei Stufen auf 0,4 Prozent erhöht. Der Arbeitgeber hat in diesem Falle eine Leistung in insgesamt gleicher Höhe zu erbringen. Die Zusatzversorgungkasse in Sachsen wird bis Ende Mai 2016 entscheiden, ob sie sich dieser Regelung zur Sicherung der dauerhaften Finanzierbarkeit der Rentenansprüche anschließen muss.
Nach 11 Jahren konnte die Entgeltordnung für den Bereich der kommunalen Beschäftigten endlich tarifiert werden. Zur Kompensierung des finanziellen Mehraufwands für die Kommunen wurde vereinbart, die Jahressonderzahlung für die Jahre 2016 bis 2018 auf dem Niveau von 2015 einzufrieren. Ab 2017 wird sie zusätzlich um 4 Prozent gemindert. Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst wurde bereits im Jahr 2009 der spezielle Teil der Entgeltordnung tarifiert, der in der Tarifauseinandersetzung im Jahr 2015 weiter verbessert werden konnte.
Die Tarifeinigung ist fair, substantiell und nachhaltig. Die Arbeit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen, einschließlich der Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst, erhält durch das Ergebnis heute eine weitere Wertschätzung. Gesellschaftspolitisch ist dies als Signal zu verstehen. In Sachsen müssen weitere konkrete Verbesserungen der Rahmenbedingungen folgen, insbesondere des Personalschlüssels und der Anerkennung von Vor- und Nachbereitungszeiten. Dafür setzt sich der Sächsische Erzieherverband weiterhin ein.
Nicht zufriedenstellend ist, dass eine unbefristete Übernahme der Auszubildenden und der Ausschluss sachgrundloser Befristungen gegenüber den Arbeitsgebern nicht durchzusetzen war. Damit haben die Arbeitgeber die Chance verpasst, die eigene Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Privatwirtschaft zu verbessern. Hier muss weiter gearbeitet werden.
Zusätzliche Informationen finden Sie unter: www.dbb.de
und als Download: TVöD SuE Entgelte 2016