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Was die Vor- und Nachbereitungszeit für die sächsischen KiTas bedeutet

Das Stufenmodell zur Inanspruchnahme von Vor- und Nachbereitungszeit

Das Stufenmodell legt einen Anspruch auf zwei Stunden pro Woche für eine Fachkraft fest, die mindestens 34 Stunden angestellt ist. Das betrifft ca. 21.400 und damit 57 Prozent der Erzieherinnen und Erzieher. Arbeitet eine Fachkraft mindestens 22 Stunden bis unter 34 Stunden, ist es nur eine Stunde wöchentlich. Davon wären ca. 11.800 Erzieherinnen und Erzieher betroffen. Wer weniger als 22 Stunden arbeitet, immerhin ca. 4.000 Erzieherinnen und Erzieher, hat keinen Anspruch auf Vor- und Nachbereitungszeit. Bei allen Zeitangaben ist der Beschäftigungsumfang nach der Änderung, also inklusive der Vor- und Nachbereitungszeit, zugrunde gelegt.

Pädagogische Fachkräfte können ihren Beschäftigungsumfang um die ihnen zustehende Zeit erhöhen. Das wird insbesondere dann der Fall sein, wenn durch die Erhöhung des Beschäftigungsumfangs erst der Anspruch auf die (höhere) Vor- und Nachbereitungszeit entsteht. Wenn die anspruchsberechtigten Erzieherinnen und Erzieher ihren Beschäftigungsumfang nicht erhöhen, reduziert sich die Zeit der Arbeit mit den Kindern um die zustehende Zeit für Vor- und Nachbereitung.

Erhöhung des Personalumfangs

Vor allem größere Einrichtungen können und müssen zusätzliches Personal einstellen. Beispielsweise ergibt sich bei 15 pädagogischen Fachkräften, die Anspruch auf zwei Stunden Vor- und Nachbereitungszeit haben, ein Gesamtanspruch von 30 zusätzlichen Stunden pro Woche. Für diese 30 Stunden müsste eine Neueinstellung erfolgen, soweit nicht seitens der Beschäftigten der Wunsch nach Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit im gleichen Umfang besteht.

Personalverstärkung in Spitzenzeiten möglich

Wenn in Folge der Gewährung von Vor- und Nachbereitungszeiten zusätzliche Einstellungen von Erzieherinnen und Erziehern erfolgen, können bei der Personalbesetzung in „Spitzenzeiten“ ebenfalls positive Effekte erzielt werden. Denn die zusätzliche Fachkraft kann zu diesen Zeiten für Entlastung der anderen Beschäftigten sorgen. Beispielweise ist es möglich, dass sich dann die Erzieherin mit Gruppenverantwortung gezielt ganz bestimmten Kindern widmet, während sich die „zusätzliche“ Fachkraft ihrer Gruppe zuwendet.

Was als Vor- und Nachbereitung bezeichnet wird, beschreibt verkürzt die Tätigkeiten, die Fachkräfte außerhalb der unmittelbaren Arbeit mit Kindern leisten. Dafür benutzt der Gesetzgeber den Fachbegriff mittelbare pädagogische Tätigkeiten. Das sind insbesondere:

  • Teamberatung, kollegiale Fallberatung, Supervision
  • Dokumentation der Bildungsprozesse und Entwicklungsverläufe der Kinder

    © unsplash

  • Qualitätssicherung und -entwicklung
  • Planung, Vor- und Nachbereitung von Bildungsaktivitäten und -projekten
  • Planung der individuellen Förderung von Kindern
  • Vorbereitung und Durchführung von Entwicklungsgesprächen
  • Teilnahme an Fachberatungen
  • Zusammenarbeit mit Personensorgeberechtigten
  • Organisation und Durchführung von Elternzusammenkünften
  • Kooperation mit verschiedenen Institutionen
  • Teilnahme an einrichtungs- und trägerübergreifenden Arbeitskreisen und Fachgruppen.

Nur die sorgfältige Verwendung der zugewiesenen Stunden in der Kita wird zu spürbaren Entlastungen der Erzieherinnen und Erzieher führen. Gleichzeitig besteht dann auch die Chance der weiteren Qualitätsentwicklung frühkindlicher Bildung. Die Anerkennung und Finanzierung von mittelbarer pädagogischer Arbeit im Freistaat Sachsen kommt den Kindern zugute und entlastet die Beschäftigten.

Herausforderungen für die Nachwuchsgewinnung

Alle personellen Verbesserungen benötigen natürlich auch Fachkräfte. Durch die Verbesserungen im Personalschlüssel in den vergangenen Jahren und der künftigen Ausreichung von Vor- und Nachbereitungszeit, werden mehr Erzieherinnen und Erzieher benötigt. Das wird insbesondere von den Trägern als große Herausforderung gesehen. Aus diesem Grund erfolgt die Gewährung der Vor- und Nachbereitungszeit erst ab dem 1. Juni 2019.

Der Anfang ist gemacht …

Der Sächsische Erzieherverband strebt perspektivisch vier Stunden Vor- und Nachbereitung für die Fachkräfte in Krippe, Kindergarten und Hort an. Jeder Bereich trägt Verantwortung für Kinder
in bestimmten Entwicklungsphasen. Unterschiede bei der mittelbaren pädagogischen Arbeit bestehen in erster Linie bei Inhalten, weniger im Zeitumfang.
Qualität braucht Zeit – der Sächsische Erzieherverband ist überzeugt, dass es sich lohnt, weiterhin in die frühkindliche Bildung mit Ideen, Zeit und Geld zu investieren.

 

Wie genau sich die Zeiten effektiv in die Dienstpläne der Einrichtungen integrieren lassen, erfahren Sie hier.