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Die Vor- und Nachbereitungszeit kommt!

Der SEV sieht in der Gewährung von Vor- und Nachbereitungszeit den wichtigsten Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen.

Mit einer groß angelegten Kampagne unter dem Motto „Qualität braucht Zeit“ startete der Sächsische Erzieherverband im Frühjahr 2017 eine Initiative für verbindliche und gegenfinanzierte Vor- und Nachbereitungszeit. Um sich ein genaues Bild über die tatsächliche Inanspruchnahme von Vor- und Nachbereitungszeiten machen zu können, führte der SEV eine Befragung unter den pädagogischen Fachkräften in sächsischen Krippen, Kindergärten und Horten durch. Die 1.150 ausgewerteten Fragebögen unterlegten das Ausmaß der prekären Situation nicht vorhandener Zeiten für die pädagogische Arbeit neben der direkten Arbeit mit den Kindern mit Zahlen und Fakten.

Zur Erinnerung: 90 Prozent der pädagogischen Fachkräfte erledigen die Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit in ihrer Freizeit und arbeiten dafür durchschnittlich vier Stunden pro Woche unentgeltlich. Gelegentlich erledigen die pädagogischen Fachkräfte parallel zur Gruppenverantwortung solche Arbeiten. Dann allerdings mit hohem Stressfaktor, da sie gleichzeitig die Kinder im Blick behalten müssen, um bei Bedarfsofort ins Gruppengeschehen steuernd einzugreifen. Das Fazit aus dieser Erhebung war die Forderung nach vier Stunden verbindlicher und bezahlter Zeit.

Podiumsdiskussion 2017

Zu der Fachtagung, die im Rahmen der Kampagne am 10. Juni 2017 in Leipzig stattfand, wurden die Ergebnisse erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt. Die anwesenden politischen Vertreter erkannten ebenfalls den Bedarf, wiesen aber auch auf Probleme hin, insbesondere in Bezug auf die zeitliche Umsetzung und die Anzahl der Stunden. Dennoch stimmten die Aussagen von Bettina Kudla, damaliges Mitglied des Deutschen Bundestages, Lothar Bienst, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag und Arnfried Schlosser, Leiter des Referates Kindertagesbetreuung im Sächsischen Kultusministerium, optimistisch, dass sich in absehbarer Zeit etwas verändert. Nach der Fachtagung präsentierte der Sächsische Erzieherverband die Befragungsergebnisse dem Städte- und Gemeindetag, Trägern von Kindertageseinrichtungen und pädagogischen Teams.

Entschlossenheit und Beständigkeit führen zum Erfolg

Weltkindertag

Zahlreiche Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern und nicht zuletzt die Mitarbeit des SEV im Beirat des Sächsischen Kultusministeriums zur Umfrage zum „Qualitätspakt frühkindliche Bildung“ im April 2018 brachten das Thema auf die Erfolgsspur. Als Mitglied im Graswurzelbündnis fand der Sächsische Erzieherverband Unterstützer für die Forderung nach bezahlter Vor- und Nachbereitungszeit. Zum Weltkindertag 2017 und 2018 beteiligte sich der SEV aktiv an Aktionen, um den Fokus der Öffentlichkeit auf Rahmenbedingungen der unmittelbaren und mittelbaren pädagogischen Arbeit zu richten. Unter dem Motto „Weil Kinder Zeit brauchen!“ nahmen Eltern, Träger, Fachkräfte, Gewerkschaften und politische Akteure an den Aktionen in Dresden, Leipzig, Chemnitz und weiteren Orten in Sachsen teil.

Vor- und Nachbereitungszeit gesetzlich verankert

Infolge der Umfrageergebnisse des SMK brachte das Staatsministerium im Juni 2018 eine Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) auf den Weg. Am 15. November 2018 wurde ein von CDU und SPD abgestimmter Änderungsantrag mit einem Stufenmodell in den Landtag eingebracht, der Mitte Dezember beschlossen wurde. Das Stufenmodell tritt am 1. Juni 2019 in Kraft. 2020 soll diese Regelung überprüft werden.

Damit erhalten alle Krippen, Kindergärten und Horte finanzierte Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit. Das macht sich in zusätzlichen Stunden bemerkbar, die pädagogische Fachkräfte für ihre Arbeiten außerhalb der direkten Arbeit mit den Kindern für die Vor- und Nachbereitung einplanen können. Die zusätzliche Zeit legt einen Mindestanspruch für Erzieherinnen und Erzieher fest. Außerdem erhöht sich durch diese Stunden der Personalumfang der gesamten Kindertageseinrichtung. Auch die Tagesmütter und -väter erhalten für die Vor- und Nachbereitungszeit einen finanziellen Ausgleich von 420 EUR pro Jahr und betreutem Kind. Mittlerweile sind die neuen Regelungen in das Sächsische Kita- Gesetz (SächsKitaG) eingearbeitet und veröffentlicht. Für diese Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung setzt der Freistaat Sachsen zusätzlich 123,1 Mio. Euro ein.

 

Was die Umsetzung von Vor- und Nachbereitungszeit für die sächsischen KiTas bedeutet, lesen Sie hier.