Aktuelles

Weiterhin kostenlose Corona-Tests für Kita-Personal

Am 13. Oktober 2021 berichtete die Leipziger Volkszeitung, dass das sächsische Kultusministerium ab November die kostenlosen Corona-Tests für Erzieher einstellen wird. Das heißt jedoch nicht, dass es künftig keine kostenlosen Test-Angebote mehr für Erzieherinnen und Erzieher geben wird. Lediglich die Finanzierung wird künftig nicht mehr vom Freistaat Sachsen, sondern von den Trägern direkt übernommen.

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und der Sächsische Städte- und Gemeindetag begründeten diesen Schritt mit dem sinkenden Bedarf aufgrund der zunehmenden Zahl an Geimpften unter den Erzieherinnen und Erziehern sowie der mittlerweile kostengünstigen Anschaffungsmöglichkeiten für Tests. Zudem läuft der im Frühjahr 2021 mit einem privaten Anbieter abgeschlossene Rahmenvertrag zum 31. Oktober 2021 aus. Sieben Monate lang hat der Freistaat Sachsen die Kosten für die zentrale Beschaffung der Corona-Tests in Kitas übernommen. Laut dem SMK beliefen sich die Gesamtkosten für 2,38 Millionen bestellte Corona-Antigen-Selbsttests seit April 2021 auf rund 6,3 Millionen Euro.

Die Arbeitgeber der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen sind die kommunalen und freien Träger. Sie sind ab dem 1. November 2021 für die Beschaffung und Finanzierung der Tests zuständig. Denn laut der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des Bundes, welche vorerst noch bis 24. November 2021 gilt, müssen die Arbeitgeber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mindestens zweimal wöchentlich einen Corona-Test anbieten. Auch Geimpfte und Genesene könnten sich weiter freiwillig testen lassen.

Der SEV fordert von den Trägern, dass diese ihrer Pflicht nachkommen und weiterhin regelmäßige, kostenlose Corona-Tests für ihre Beschäftigten anbieten. Da es nach wie vor noch keine Impf-Empfehlung für Kinder unter zwölf Jahren gibt und manche Beschäftigte sich auch nicht impfen lassen können bzw. wollen, bieten die regelmäßigen Tests die beste Möglichkeit, schnell auf Infektionsgeschehen reagieren zu können, um damit den Gesundheitsschutz für die Kinder und Beschäftigten zu gewährleisten.

Mit den Anpassungen der Corona-ArbSchV gelten die grundlegenden Arbeitsschutzregeln für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite bis einschließlich 24. November 2021.