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Gelder fließen seit 17. Dezember 2019

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Das Gute-Kita-Gesetz soll zur Verbesserung der Kita-Qualität beitragen. Dafür stellt der Bund den Ländern 5,5 Milliarden Euro bereit, um die Kindertagesbetreuung fortzuentwickeln. Noch vor Weihnachten 2019 konnten die ersten Gelder fließen, nachdem mit Hessen auch das letzte Bundesland den Gute-Kita-Vertrag unterzeichnet hatte.

Da jedes Bundesland andere Entwicklungsbedarfe in der Kinderbetreuung hat, konnte über die Verwendung der Mittel vor Ort selbst entschieden werden. Zehn verschiedene Handlungsfelder standen dabei zur Auswahl.

Sachsen war am 13. Juni 2019 eines der ersten Bundesländer, die den Gute-Kita-Vertrag mit dem Bund unterzeichnet hatten. Der Vertrag ist zunächst bis 2022 gültig. Insgesamt stehen Sachsen 269 Millionen Euro, welche in vier Chargen gezahlt werden, zur Verfügung. Der Freistaat wird die Mittel für die Handlungsfelder „Guter Betreuungsschlüssel“ und „Starke Kindertagespflege“ einsetzen. Damit soll vor allem in die Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung investiert werden. Die Erzieherinnen und Erzieher sollen mehr Zeit haben, die Arbeit mit den Kindern vor- und nachzubereiten. Die sogenannte Vor- und Nachbereitungszeit, für die individuelle Förderung von Kindern, Teamberatungen und Elterngespräche, wird finanziell gesichert und in der Personalberechnung mit bedacht. Mit einer Kampagne auf der Grundlage der Erzieherbefragung hatte der SEV in den Jahren 2017 bis 2019 für die Vor- und Nachbereitungszeit gekämpft und die Regierungskoalition setzte sie zum 1. Juni 2019 um. Gleichermaßen bekommen auch die Beschäftigten in der Kindertagespflege die Vor- und Nachbereitungszeit gewährt.

Das Ziel ist es, den Erzieherberuf attraktiver zu machen. Konkrete Maßnahmen, wie der Ausbau der berufsbegleitenden Ausbildung und die Schulgeldfreiheit, sind dafür auch im sächsischen Koalitionsvertrag zwischen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD vorgesehen.

Einige Bundesländer werden die Mittel vom Bund vor allem zur Entlastung der Eltern von Kitagebühren nutzen. Der SEV sieht das kritisch, denn dadurch werden finanzielle Mittel gebunden, die für Investitionen in die Qualität der frühkindlichen Bildung fehlen. Bildungsexperten befürchten außerdem, dass durch die verschiedenen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bund die Qualitätsunterschiede der Kindertagesbetreuung unter den Bundesländern wohl kaum verringert werden.

Weiterführende Artikel:

→Was die Vor- und Nachbereitungszeit für die sächsischen KiTas bedeutet